Das Land Hessen unterstützt mit der Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit die Interkommunale Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden.
Seit Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung im August 2008 wurden knapp 600 Bewilligungen über eine Gesamtsumme von mehr als 41 Millionen € (Stand: 13.08.2026) ausgesprochen.
Dabei wurde das Förderprogramm, in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden, stetig weiterentwickelt und angepasst. Nahezu sämtliche kommunale Betätigungsfelder sind nunmehr förderfähig, sofern die Projektbereiche "wesentlich" im Sinne der Rahmenvereinbarung sind, d.h. ein genügend breites Aufgabenfeld umfassen.
Zuletzt wurde die Rahmenvereinbarung im Jahre 2021 für weitere fünf Jahre in Kraft gesetzt. Wesentliche Anpassungen der Rahmenvereinbarung erfolgten in den nachfolgenden bereichen:
- Intensivierung der IKZ-Tätigkeit der Landkreise durch erhöhte Förderungsmöglichkeiten für kreisweite Kooperationen.
- Aktualisierung und Anpassung der Aufgabenbereiche (als neue Aufgaben sollen ergänzt werden, z.B. Präventionsmaßnahmen zur inneren Sicherheit oder weitere wichtige Zukunftsaufgaben).
- Beitrag zur Digitalisierung des Antragsverfahren, zukünftig sollen Anträge elektronisch übermittelt werden.