KommFlex Comic. Eine Verwaltungsmitarbeiterin sitzt an einem Schreibtisch mit vielen Unterlagen und bekommt die Idee einen Antrag auf Standardbefreiung zu stellen.

Landesrechtliche Standardbefreiungen

Der Hessische Landtag hat am 5. Februar 2026 das Kommunale Flexibilisierungsgesetz (KommFlexG) beschlossen. Mit dem KommFlexG können sich kommunale Körperschaften auf Antrag für bis zu vier Jahre von landesrechtlichen Standards befreien lassen.

Das KommFlexG ermöglicht es den Kommunen vor Ort bürokratische Hürden abzubauen und dafür passgenaue Lösungen zu finden. Die Kommunen geben dabei den Weg vor, welche Standards sie als zu bürokratisch empfinden und von welchen sie sich befreien möchten.

Das Standardbefreiungsgesetz ist ein Teil des Kommunalen Flexibilisierungsgesetzes (KommFlexG). Es gibt kommunalen Körperschaften in Hessen die Möglichkeit, befristet von bestimmten landesrechtlichen Standards abzuweichen oder Modellvorhaben durchzuführen, um Bürokratie abzubauen und innovative Lösungen zu erproben.

Ziel des Gesetzes ist es, kommunale Körperschaften von bürokratischen Standards zu entlasten und ihnen zu ermöglichen, alternative Formen der Aufgabenerfüllung zeitlich befristet zu erproben. Dadurch sollen Verwaltungsverfahren beschleunigt, vereinfacht oder kostengünstiger gestaltet werden.

Kommunen erhalten die Möglichkeit, rechtlich abgesicherte Abweichungen von Standards vorzunehmen, um neue organisatorische, technische oder verfahrensmäßige Lösungen zu testen und daraus Erkenntnisse für eine dauerhafte Standardanpassung zu gewinnen. Die Befreiungen werden ausschließlich befristet genehmigt und dienen der Erprobung alternativer Lösungen.

Die Inanspruchnahme des Gesetzes erfolgt ausschließlich auf Antrag und ist freiwillig.

Für Standards in Landesgesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften des Landes, die personelle, sachliche oder verfahrensbezogene Vorgaben für die kommunale Aufgabenerfüllung enthalten.

Als Standards gelten alle verbindlichen Vorgaben zur Art und Weise der Aufgabenerfüllung, insbesondere zu Personalqualifikation, Personalumfang, Ausstattung, Organisation und Verfahren. Bundesrecht und Recht der Europäischen Union bleiben unberührt. Im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes gelten jedoch besondere Anforderungen und strengere Prüfmaßstäbe.

Antragsberechtigt sind hessische Städte, Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und Spitzenverbände. Über die Antragstellung entscheidet das nach Kommunalrecht zuständige Organ.

Der Antrag muss digital über das zentrale Antragsformular des für Kommunales zuständigen Ministerium gestellt werden, das den Antrag im Anschluss an das fachlich zuständige Ministerium weiterleitet.

Der Antrag muss insbesondere enthalten:

  • die konkret benannten Standards,
  • eine Begründung, weshalb von diesem abgewichen werden soll (Bürokratielastigkeit),
  • eine schlüssige Darstellung, wie der Regelungszweck trotz Abweichung erreicht wird sowie
  • die Dauer der Erprobung.

Die Darstellung der geplanten Abweichung muss nachvollziehbar und auch die Auswirkungen der Abweichung enthalten. Wichtig: Die Antragsteller trifft hierbei keine Beweislast.

Eine Kommune, die zeitgleich Befreiungen in mehr als zehn verschiedenen Rechtsvorschriften beantragt. Anträge für Modellkommunen können Sie gerne bevorzugt direkt an KommFlex@innen.hessen.de senden.

Der Status erleichtert die gebündelte Erprobung mehrerer Abweichungen. Die Kommunen haben mit dem für Kommunales zuständigen Ministerium einen Ansprechpartner und eine einheitliche Genehmigungsbehörde.

Ein Modellvorhaben im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes ist ein Experimentierprojekt, bei dem neue Technologien, Produkte oder Verwaltungsprozesse erprobt werden.

Der Antrag dafür muss zusätzliche Angaben enthalten, wie z.B.:

  • Beschreibung des Vorhabens,
  • Beteiligte (z.B. Kommunen, Wirtschaft oder Wissenschaft),
  • Stellungnahme der zuständigen Behörden.

Die Genehmigungen werden im Hessischen Staatsanzeiger bekannt gemacht.

Kontakt

Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Christopher Alt
Telefon: +49 611 353 1080

Daniela Willkommen
Telefon: +49 611 3531529