Erteilte Genehmigungen zu landesrechtlichen Standardbefreiungen

Eine Übersicht über erteilte Genehmigungen finden Sie auf dieser Seite. Die Übersicht wird fortlaufend nach Veröffentlichung im Staatsanzeiger aktualisiert.

Erteilte Genehmigungen

Anderweitige Abhilfe

Anträge werden aufgrund anderweitiger Abhilfe zurückgenommen, da dem Begehren auf anderem Weg Rechnung getragen ("abgeholfen") werden kann, als durch die ursprünglich angedachte formelle Maßnahme.

  • Vereinheitlichung des Refinanzierungsverbots im Falle finanzieller Bewilligungen (LEADER/Regionalbudget):  Die begehrte Standardabweichung ist bereits in Ziff. 1.3 VV zu § 44 LHO angelegt.
  • Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation sowie zur Förderung der ländlichen Entwicklung - Regionalentwicklung / LEADER; Richtlinienteil III, Absatz 1: Rechtliche Änderung der ANBest-P entspricht dem Begehren.
  • § 3 Verordnung zur Ausführung des GAP-Direktzahlungenrechts i. V. m. Anlage 5 GAPDZVAV HE: Die Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen (GAPDZV) wurde am 10.12.2025 durch die fünfte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung angepasst (Bundesrecht).
  • Einbeziehung kleiner Wasser- und Bodenverbände in die Verzichtsoption zur Erstellung eines Rechenschaftsberichts/ Änderung § 112 Abs. 3 HGO: Möglichkeit der Antragsumstellung nach § 6 HWHV oder $ 31 HWHV b
  • Gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass): Novellierung des HVTG und der darin enthaltenen Wertgrenzen für Direktvergaben war bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung absehbar. Die neue Rechtslage entspricht dem Begehren.
  • Ergänzung § 17 HTVG: Vorgenommene rechtliche Änderung des HVTG entspricht dem Begehren.
  • Gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) mit Bezug auf §55 Landeshaushaltsordnung (LHO) und der Bekanntgabe zu §29 GemHVO : Vorgenommene Gesetzesänderung im Vergaberecht entspricht dem Begehren.
  • § 12 HGlüG: Möglichkeit der Erteilung einer allgemeinen Erlaubnis liegt bereits vor und entspricht dem Begehren.

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