KommFlex Digitales Antragsformular Der Hessische Landtag hat am 5. Februar 2026 das Kommunale Flexibilisierungsgesetz (KommFlexG) beschlossen. Mit dem KommFlexG können sich kommunale Körperschaften auf Antrag für bis zu vier Jahre von landesrechtlichen Standards befreien lassen. Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf E-Mail teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster © HMdI/KI-generiert KommFlex Antrag jetzt hier stellen! Bis zu vier Jahre von landesrechtlichen Standards befreien lassen. Hier geht es zum digitalen Antragsformular Öffnet sich in einem neuen Fenster Schlagworte zum Thema KommFlex Standardbefreiungen Landesrecht
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