Handlungsfelder für eine Interkommunale Zusammenarbeit

Für eine Interkommunale Zusammenarbeit sind grundsätzlich sämtliche Handlungsfelder kommunalen Handelns geeignet. Es gilt der Grundsatz, dass all das, was eine Kommune alleine erledigt, auch in Kooperation mit anderen erledigt werden kann. So kommen zunächst sämtliche Bereiche der klassischen gemeindlichen Verwaltung für eine IKZ in Betracht. Hier gibt es für nahezu alle Verwaltungsbereiche gute Beispiele in den hessischen Kommunen für erfolgreiche Kooperationen.

Neben der eigentlichen Kernverwaltung bieten sich aber vielfältige weitere Bereiche kommunalen Handelns für eine IKZ an (s. auch KGG/Gesetz über die kommunale GemeinschaftsarbeitÖffnet sich in einem neuen Fenster).

Neben der Zusammenführung klassischer Ämter und Aufgaben wie Stadtkassen, Kämmereien, Ordnungs- Personal- oder Bauämtern, Bauhöfen oder im Feuerwehrwesen, der Wirtschafts- und Tourismusförderung, der Abwasserbeseitigung und im Bereich der Breitbandversorgung und Digitalisierung können nach den jeweiligen örtlichen Verhältnissen und auch im Hinblick auf neue Aufgabenstellungen der Kommunen weitere innovative Kooperationsmodelle entwickelt werden.

Die vorstehende Darstellung ist keinesfalls abschließend. Zahlreiche weitere Bereiche sind für eine IKZ geeignet oder denkbar. Auch neu auf die Kommunen zukommende Aufgaben und Herausforderungen sollen stets auf die Möglichkeit der Interkommunalen Zusammenarbeit hin untersucht werden. Wir sind hierbei sehr gerne behilflich.