"Sicherheit bei Veranstaltungen"

Im Hinblick auf die laufende Diskussion über die mögliche Absage von Veranstaltungen hat Hessens Innenminister Roman Poseck heute in Wiesbaden erklärt: „Wir tun alles dafür, auch in Zukunft die sichere Durchführung von Veranstaltungen in Hessen zu ermöglichen. Veranstaltungen, wie beispielsweise Volksfeste, Jubiläen, Wanderungen und Radveranstaltungen, gehören zu unserer Kultur. Sie sind wichtig für das fröhliche und gesellige Zusammensein der Menschen und damit den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.

Gleichzeitig dürfen wir die Augen nicht vor der angespannten Sicherheitslage verschließen. Die letzten Monate waren in Deutschland leider auch durch schreckliche Terroranschläge, wie zum Beispiel in Solingen und Magdeburg, geprägt.

Es muss jetzt darum gehen, das grundsätzliche Interesse an der Durchführung von Veranstaltungen und die Belange der Sicherheit in Einklang zu bringen. Dabei kommt es auch auf Augenmaß und Pragmatismus an. Wir wollen ermöglichen und nicht verhindern. Veranstaltungen und notwendige Sicherheitsmaßnahmen bedürfen einer individuellen Betrachtung. Für den Frankfurter Weihnachtsmarkt sind andere Sicherheitsmaßnahmen notwendig als für ein Feuerwehrfest in einem kleinen Ort.

Zur Wahrheit gehört auch, dass es keine absolute Sicherheit geben kann. Unser Anspruch bleibt es, in Hessen ein möglichst hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Die Menschen sollen möglichst sicher sein und sie sollen sich auch möglichst sicher fühlen, auch im Rahmen von Festen und Veranstaltungen.

Zur Unterstützung von Kommunen und Veranstaltern haben wir ein Sofortprogramm ,Sicherheit bei Veranstaltungen‘ gestartet.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Pressemitteilung: Land unterstützt Kommunen und Veranstalter mit Sofortprogramm „Sicherheit bei Veranstaltungen“Öffnet sich in einem neuen Fenster

Antragsverfahren zum Sofortprogramm "Sicherheit bei Veranstaltungen"

Fördervoraussetzungen nach der Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit

1. FÖRDERVORAUSSETZUNGEN:

  1. Fördergegenstand des Sofortprogramms „Sicherheit bei Veranstaltungen“ ist die interkommunale Zusammenarbeit von Kommunen. Der Fokus liegt auf einer gemeinsamen Aufgabenerledigung und der Einsparung von Sach- und Personalkosten. Die IKZ-Förderung ist kein Finanzierungsinstrument für reine Anschaffungskosten von Zufahrtssperren, Barrieren u.a.. Die Zuwendung für die Bildung einer Kooperation von drei Kommunen beträgt 75.000 € und von mehr als drei Kommunen 100.000 € (Maximalförderung).

1.1. Antragsberechtigt sind alle hessischen Kommunen und Zweckverbände nach KGG.

1.2. Gefördert wird eine Kooperation, an der in der Regel mindestens drei Kommunen beteiligt sind.

1.3. Der Kooperationsverbund ist dauerhaft, mindestens auf 5 Jahre einzurichten.

1.4. Über die Zusammenarbeit ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach KGG oder ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nach § 54 HVwVfG zu treffen.

1.5. Durch die Zusammenarbeit soll eine Einsparung der personellen und sächlichen Ausgaben von mindestens 15 v.H. pro Jahr erzielt werden (Effizienzgewinn).

1.6. Über die Kooperation haben die Stadtverordnetenversammlungen bzw. Gemeindevertretungen der an der Kooperation beteiligten Kommunen zu beschließen.

2. ANTRAGSVERFAHREN:

2.1. Antragsschreiben: formloses Schreiben einer der beteiligten Kommunen elektronisch auf dem Dienstweg an das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (kurze Erläuterung/ Beginn der Kooperation).

2.2. Beizufügende Unterlagen:

  • öffentlich-rechtliche Vereinbarung oder Vertrag
  • Beschlüsse der Gemeindevertretung/ Stadtverordnetenversammlung
  • Tabelle über die Einsparungen (Gegenüberstellung der Kosten der Verbundlösung gegen die Kosten der Aufgabenwahrnehmung durch die einzelne Kommune)
  • Projektbeschreibung (Darstellung der gemeinschaftlichen Aufgabenwahrnehmung, der Ziele und der konkreten Maßnahmen zum Schutz öffentlicher Räume).

FAQ zum Sofortprogramm „Sicherheit bei Veranstaltungen“

HMDI, Referat IV 5

Stand: 24.04.2025

Förderung

Förderrichtlinie / Fördervoraussetzungen

Das Sofortprogramm fußt auf der Rahmenvereinbarung zur Förderung interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ), d.h. es finden die Fördervoraussetzungen der Rahmenvereinbarung entsprechend Anwendung.

Nähere Informationen und erläuternde Hinweise zum Förder- und Antragsverfahren finden Sie auf unserer Homepage.

 

Ansprechpartner für das Sonderprogramm ist die Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle – Partner der Kommunen.

Fördergegenstand des Sofortprogramms „Sicherheit bei Veranstaltungen“ ist die interkommunale Zusammenarbeit von Kommunen. Der Fokus liegt auf einer gemeinsamen Aufgabenerledigung und der Einsparung von Sach- und Personalkosten.

  • Gefördert wird eine Kooperation, an der in der Regel mindestens drei Kommunen beteiligt sind.
  • Der Kooperationsverbund ist dauerhaft, mindestens auf 5 Jahre einzurichten.
  • Über die Zusammenarbeit ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach KGG oder ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nach § 54 HVwVfG zu treffen.
  • Durch die Zusammenarbeit soll eine Einsparung der personellen und sächlichen Ausgaben von mindestens 15 v.H. pro Jahr erzielt werden (Effizienzgewinn).
  • Über die Kooperation haben die Stadtverordnetenversammlungen bzw. Gemeindevertretungen der an der Kooperation beteiligten Kommunen zu beschließen.

Es gibt keine Auswahlkriterien. Es finden die Fördervoraussetzungen nach der Rahmenvereinbarung zur Förderung der IKZ entsprechend Anwendung. 

Können im Rahmen dieses Förderprogramms lediglich Neuanträge berücksichtigt werden oder gilt das Programm auch für noch nicht vollständig umgesetzte Maßnahmen?

Entscheidend für die Anerkennung der Förderfähigkeit ist der Beginn der gemeinschaftlichen Zusammenarbeit. Bereits angeschaffte Materialien haben keine Auswirkung auf die Bewilligung, da reine Investitionskosten nicht Gegenstand der Förderung sind. 

Die reine Anschaffung von Materialien wie z.B. Überfahrsperren ist nicht förderfähig. Das sog. „Sofortprogramm für Sicherheit von Veranstaltungen“ ist als Bestandteil der Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit konzipiert. D.h., dass die Fördervoraussetzungen der Rahmenvereinbarung entsprechend Anwendung finden. Auch das Sofortprogramm stellt danach auf die gemeinschaftliche Aufgabenwahrnehmung (z.B. im Bereich Bewirtschaftung und Personaleinsatz) ab.

Allerdings können bei der Effizienzberechnung auch Investitionsfolgekosten (z.B. Abschreibungen, Zinsen, Mieten) mitberücksichtigt werden. 

Antragstellung

Antragsberechtigt sind alle hessischen Kommunen (Gemeinden, Städte, Landkreise) sowie Zweckverbände nach KGG.

Gesellschaften des Privatrechts, Unternehmen, Veranstalter oder Personen des Privatrechts können keinen Antrag stellen. 

Ein Muster zur Antragstellung ist auf der Homepage hinterlegt. Hier finden Sie auch ein Muster zur Einsparberechnung sowie ein vorgefertigtes Formular zur Befüllung mit Ihren entsprechenden Beträgen der Einsparung an Sach- und/oder Personalkosten.

Programmstart ist der 1. Mai 2025. 

Nein.

Der Förderantrag wird mit einem formlosen Antragsschreiben auf dem Kopfbogen der antragstellenden Kommune beim Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz – Kommunalabteilung – auf dem Dienstweg, d.h. über den jeweiligen Landkreis und das Regierungspräsidium elektronisch eingereicht.

Ist der Abschluss einer nochmaligen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderlich bei einem bestehenden Gemeindeverwaltungsverband?

Im Rahmen der Antragstellung ist es erforderlich, eine separate öffentlich-rechtliche Vereinbarung bzw. Vertrag zu dem Aufgabenbereich der Sicherheitsprävention zu schließen, da es sich um eine neue Aufgabe handelt, die bislang nicht Gegenstand der bestehenden Kooperation ist. 

Ist die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für die Antragstellung erforderlich oder genügt eine Projektdarstellung?

Bei der Einreichung der Antragsunterlagen ist dem formlosen Antragsschreiben eine Projektbeschreibung der Kooperation beizufügen. Diese soll auch Ziele des Projekts beinhalten.

Mögliche Inhalte:

  • Festlegung von Kommunikationsstrukturen und Verantwortlichkeiten (Lenkungsgruppen) und beteiligte Behörden
  • Beschaffung von Schutzeinrichtungen durch die Kommunen, die den Veranstaltern (Vereinen) zur Verfügung gestellt werden
  • Beschreibung des Gefährdungspotentials einer Veranstaltung

Hilfreich hierfür kann der Leitfaden zur Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für Festzüge und Festplätze als Handreichung für die ehrenamtlichen Vereinsvorstände sein.

Ja. 

Förderhöhe

- ist das eine einmalige Zahlung?

Die Zuwendung für die Bildung einer Kooperation von drei Kommunen beträgt einmalig 75.000 € und von mehr als drei Kommunen 100.000 € (Maximalförderung).

Welche Förderprogramme kommen für den Bereich Sicherheit noch in Frage und wer sind die Ansprechpartner?

Eine weitere Förderung nach der Rahmenvereinbarung für den Aufgabenbereich „Sicherheit bei Veranstaltungen“ ist nicht möglich. 

Bitte wenden Sie sich in Fragen weiterer Fördermöglichkeiten an unseren Förderlotsen Herrn Weuffen, E-Mail: Foerderlotse@innen.hessen.de oder an die Ansprechpartner der Programme „Gemeinsam Sicher“ und KOMPASS im Landespolizeipräsidium (polizei.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster sowie Schutz & Sicherheit/KommunenÖffnet sich in einem neuen Fenster).

Anträge und Bewilligungen

Antragsbearbeitung / Antragsprüfung / Bewilligungsverfahren

- können auch nichtzertifizierte Sperren angeschafft werden?

Die Anschaffungen von Sicherheitssperren sowie die Ausarbeitung der Sicherheitskonzepte für die entsprechenden Veranstaltungen obliegt nach wie vor der Eigenverantwortung der Kommunen und der Abstimmung im Kooperationsverbund.

- wie gestaltet sich die Auszahlung?

- ist der Betrag nach Antragseingang ausgeschöpft?

Nach der Bewilligung des Hessischen Innenministeriums erfolgt die Auszahlung durch das zuständige Regierungspräsidium. Zuvor muss sich die antragstellende Kommune mit dem Inhalt des Bewilligungsbescheides einverstanden erklären.

Nach Ausschöpfung der genannten Million können weitere Kooperationen im Bereich “Sicherheit bei Veranstaltungen“ aus den IKZ-Fördermitteln bewilligt werden. 

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