Wie können defizitäre Kommunen dauerhaft saniert werden? Und wie bleiben bereits ausgeglichene Haushalte weiterhin im Ausgleich? Hilfestellung bei solchen Fragen bietet die kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle - Partner der Kommunen für Städte, Gemeinden und Landkreise.
Aufgabe der Beratungsstelle ist es, die Haushaltswirtschaft von Kommunen eingehend zu analysieren, mit ähnlich strukturierten Kommunen gleicher Größe und gleichen Gegebenheiten zu vergleichen und Empfehlungen für die künftige Finanzwirtschaft zu geben.
Auftrag
„Die bewährte Beratung der Kommunen im Hinblick auf ihre Haushaltswirtschaft werden wir fortführen und stärken.“
Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, S. 187
Im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU und SPD wird das Angebot der kommunalen Beratung im Hinblick auf die Haushaltswirtschaft von Kommunen bekräftigt und und gestärkt.
Was wir tun
- Auswertung und Analyse der Haushaltssituation der jeweiligen Kommune und daran anschließend ein Beratungsgespräch mit Empfehlungen für die zukünftige Haushaltspolitik. In dem mehrstündigen Gespräch mit Workshop-Charakter werden - auch unter Beteiligung von Mitarbeitern des Hessischen Ministeriums der Finanzen und der Kommunalabteilung des Innenministeriums – die Analyse, der interkommunale Vergleich und die Handlungsempfehlungen den kommunalen Vertretern vorgestellt.
Kernziel
- Kernziel der Haushalts- bzw. Konsolidierungsberatung ist immer der Erhalt oder die Wiedererreichung eines ausgeglichenen ordentlichen Ergebnisses der beratenden Kommune. Denn gerade das ist die Basisanforderung an eine generationengerechte Kommunalfinanzpolitik.
- Mit der Haushaltsanalyse und den darauf aufbauenden Empfehlungen sollen Hilfen gegeben werden, um durch veränderte Sicht- und Handlungsweisen in die Lage zu kommen, Defizite zu verhindern und Altschulden abbauen zu können. Damit kommen die Kommunen einer generationengerechten Haushaltswirtschaft näher.
- Politische Gestaltungsspielräume sollen so erhalten und ausgebaut werden.
Inanspruchnahme und Akzeptanz
Die Nachfrage nach den kostenfreien Beratungsgesprächen ist hoch. Zudem ist den eingebundenen obersten Landesbehörden eine möglichst hohe Beratungsqualität und dadurch Kundenzufriedenheit wichtig.