1, 2, 5, 10 und 20 Cents-Stücke liegen neben einander. Dabei sind immer mehrere gleichwertig Cent-Stücke zu einem Turm aufgestapelt. Der 1-Cent -Stapel ist der kleinste und der 20-Cent-Stapel der Größe.

Finanzielle Unterstützung für vertiefende Untersuchungen

Nicht jeder Sachverhalt und nicht jede Problemlage mit haushaltswirtschaftlicher Relevanz kann in einer beratenen Kommune in dem zeitlich begrenzten Rahmen einer Beratungsanalyse aufgeklärt werden. In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit über das Förderprogramm der "Vertiefenden Untersuchung bei der Beratung von Kommunen in Fragen der Haushaltspolitik" eine Anteilsfinanzierung zu beantragen.

Vor der Beantragung ist eine Beratung durch die Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle – Partner der Kommunen sowie das konkrete Vorliegen eines grundlegenden Sachverhalts oder Problems in einem Bereich der Kommune notwendig, der negative Auswirkungen auf die Finanzwirtschaft der Kommune hat und den die Kommune durch einen externen Dritten vertieft untersuchen lassen möchte. 

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung mit einer Regelförderung in Höhe von 50 Prozent zu den externen Beratungskosten.

Fördervoraussetzungen

  • Erfolgte Haushaltsberatung
    Die antragstellende Kommune hat eine Beratung beim „Kommunalen Beratungszentrum – Partner der Kommunen“ erhalten.
  • Negativer Sachverhalt im Haushalt
    Im Rahmen der Analyse und des Beratungsgesprächs ist ein Sachverhalt oder ein Problem in einem Bereich der Kommune zu Tage getreten, der negative Auswirkungen auf die Finanzwirtschaft der Kommune hat.  Dieser Sachverhalt kann in der für die Haushaltsanalyse zur Verfügung stehenden Zeit nicht hinreichend analysiert und aufgeklärt werden.
  • Förderung durch eine 50%-ige Anteilsfinanzierung
    Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung mit einer Regelförderung in Höhe von 50 Prozent zu den externen Beratungskosten durch eine Beratungsgesellschaft / einen externen Berater.

Antragstellung: Formloser Antrag mit Angebotseinreichung

Der Förderantrag ist formlos unter Beifügung eines Angebotes einer externen Beratungsgesellschaft an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport - „Kommunales Beratungszentrum – Partner der Kommunen“ - zu richten.

Die eingegangenen Förderanträge werden nach Maßgabe der im Landeshaushalt bereitgestellten Mittel im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen und unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände bewilligt, sofern die Anerkennungskriterien erfüllt sind. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Auszahlung der Landeszuwendung erfolgt nach Vorlage des Untersuchungsberichtes und Prüfung des Verwendungsnachweises. 

Kontakt

Kommale Beratungs- und Unterstützungsstelle

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Volker Mosler
Telefon: +49 611 353 1950
Volker.Mosler@innen.hessen.de

Daniela Willkommen
Telefon: +49 611 3531529
beratungszentrum@innen.hessen.de

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