Feuerwehr

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Feuerwehrwesen

Den Feuerwehren kommt innerhalb der örtlichen Gemeinschaft traditionell wie auch ganz aktuell eine hohe Bedeutung zu.

Dieses ist im Wesentlichen in der stetigen Bereitschaft zur Erbringung von Hilfeleistungen für die Bevölkerung begründet, die in Not- und Katastrophenfällen der Öffentlichkeit deutlich vor Augen geführt werden. Die in den letzten Jahren zunehmenden lokalen Wetterkatastrophen durch Starkregen, Sturm oder Hochwasser haben diesen Eindruck verfestigt und gesteigert.

Jeder Bürger kann irgendwann einmal auf die Hilfeleistungen der Feuerwehren angewiesen sein.

Dieser grundsätzlichen Bedeutung des Feuerwehrwesens entsprechend, hat der Hessische Landesgesetzgeber im dem „Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz“ (HBKG) Regelungen für die Aufstellung, die Aufgaben, die Organisation, die Ausrüstung sowie für Hilfsfristen aufgestellt und die Aufgabe des örtlichen Brandschutzes auf die Gemeinden, gemeindeübergreifende Aufgaben des sog. Überörtlichen Brandschutzes auf die Landkreise übertragen.

Hierdurch sind dem Feuerwehrwesen gesetzliche Vorgaben eingezogen, die zu berücksichtigen sind.

Dennoch eignet sich das Feuerwehrwesen für Kommunen jeglicher Größenklasse in besonderem Maße für Interkommunale Zusammenarbeit.

Zunächst ist es sehr wichtig, den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren die Bedeutung der Interkommunalen Zusammenarbeit deutlich zu machen und hierbei die Aspekte der Qualitätssteigerung sowie des zielgerichteteren Einsatzes knapper finanzieller Mittel im Sinne einer Allokation herauszustellen. Wichtig erscheint es zudem, deutlich und glaubhaft zu vermitteln, dass IKZ kein Vorbote einer zwangsweisen Fusionierung von Feuerwehren ist.

Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Kooperation im Feuerwehrwesen ist die Erstellung gemeinsamer Einsatzkonzepte, in denen die Feuerwehren sich mit besonderer Ausrüstung gegenseitig ergänzen und einzelne Schwerpunktaufgaben für alle übernehmen. Diese Einsatzkonzepte sollten in die Bedarfs- und Entwicklungspläne einfließen sowie Grundlage für Beschaffungsmaßnahmen sein.

Grundsätzlich sind vielfältige Bereiche des Feuerwehrwesens für eine IKZ denkbar.

Mittlerweile wurden durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport über das Förderprogramm der Interkommunalen Zusammenarbeit zahlreiche Projekte aus dem Bereich des Feuerwehrwesen finanziell gefördert.

Die Projekte reichen von einer bereits in der Anfangszeit der (geförderten) IKZ entstandenen gemeinsamen Kleiderkammer im Landkreis Offenbach, von Kooperationen im Bereich der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, die zu einer Verringerung neu zu beschaffender Fahrzeuge führten, über gemeinsame Werkstätten für Reparatur- und Servicearbeiten bis zu Atemschutzverbünden mit zahlreichen beteiligten Kommunen - teils kreisweiten Kooperationen wie im Wetteraukreis oder zwischen Stadt und weiteren kreisangehörigen Kommunen im Landkreis Fulda.

Der Landkreis Gießen und  die Stadt Gießen (mit einer Berufsfeuerwehr) errichten gegenwärtig ein gemeinsames Gefahrenabwehrzentrum – mit einem Kostenaufwand von ca. 35 Mio. Euro – in dem auch zahlreiche Aufgaben für die kreisangehörigen Kommunen durchgeführt werden sollen.

Auch gemeinsame Fahrzeugkonzepte wurden umgesetzt.

Im Landkreis Gießen wurde zwischen allen kreisangehörigen Kommunen unter Federführung des Landkreises bereits im Jahre 2013  eine Kooperation umgesetzt, die eine gemeinsame Abstimmung, Anschaffung und Unterhaltung von Sonderfahrzeugen – auch Drehleitern – zum Inhalt hat. Anzahl und Ort der Stationierung der Fahrzeuge wurde bei Reduzierung der bisherigen Drehleitern zwischen Feuerwehrführungskräften unter fachlichen Gesichtspunkten abgestimmt. Dabei konnte letztlich nicht nur auf eine Drehleiter verzichtet werden, sondern durch eine landkreisweite Abdeckung der Schutz erhöht werden.

Die Kommunen finanzieren die Fahrzeuge mit einem Grundbetrag sowie darüber hinaus nach Einwohnerzahlen.

Die Feuerwehr Kooperation Bischoffen/Hohenahr ist im August 2011 mit dem Spar Euro ausgezeichnet worden, den der Hessischen Städte-und Gemeindebund und der Steuerzahlerbund Hessen gemeinsam jährlich vergeben. Dieser symbolische Preis will Projekte, bei denen Steuergelder intelligent und nachhaltig eingesetzt werden über die Preisverleihung bekannt machen und für deren Nachahmung werben. 

Die Atemschutzgerate-Kooperation im Wetteraukreis wurde im Jahre 2015 mit dem Spar-Euro ausgezeichnet.

Kooperationen im Feuerlöschwesen haben für die Zukunft eine große Bedeutung und werden durch das Innenministerium mit besonderer Aufmerksamkeit und mit großem Wohlwollen verfolgt.

Die Interkommunale Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen allgemein verdient es unter den Gesichtspunkten der möglichen Qualitätssteigerung und des zielgerichteteren Einsatzes knapper finanzieller Mittel bei der Auswahl und Festlegung möglicher IKZ-Bereich besonders in den Focus gezogen zu werden.

Zahlreiche Anfragen und zahlreiche umgesetzte erfolgreiche IKZ-Projekte im Bereich des Feuerwehrwesens bestätigen diese Einschätzung.


IKZ-Projekt Feuerwehr - Landkreis Fulda

Atemschutzverbund Fulda

In den Jahren 2009 und 2010 wurden durch den Technischen Prüfdienst mehrere Atemschutzwerkstätten im Landkreis Fulda bemängelt bzw. geschlossen. Als unmittelbare Folge trat ein Teil der Landkreiskommunen an die Atemschutzwerkstatt der Feuerwehr Fulda wegen der Wartung der Atemschutztechnik heran. 

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Zusammenlegung von Ortsteilfeuerwehren

Mit der geänderten und von den Fördermöglichkeiten her deutlich erweiterten  IKZ-Förderrichtlinie aus dem Jahre 2011 wurde erstmals auch die Möglichkeit eröffnet, die Zusammenführung von Ortsteilfeuerwehren innerhalb einer Gemeinde als sog. Intrakommunale Zusammenarbeit zu fördern.

Es gab vor der Zeit der Änderung der Förderrichtlinie 2011  von einer ganzen Reihe von Kommunen Anfragen zu einer solchen Zusammenführung von Ortsteilfeuerwehren.

Die Gründe für die Überlegungen der Kommunen zur Zusammenführung von Ortsteilfeuerwehren lagen und liegen in einer abnehmenden Zahl von aktiven Feuerwehrkameradinnen und -kameraden. Daneben waren es oftmals ältere Feuerwehrgerätehäuser, die einen Investitionsstau aufwiesen, dessen Abstellung kostenintensiv gewesen wäre und daher in Kommunen die Gedanken aufkamen anstelle mehrerer Sanierungen von nicht mehr den Anforderungen entsprechenden Feuerwehrhäusern für zwei oder gar noch mehr Ortsteilwehren ein neues, den heutigen Anforderungen und Wünschen entsprechendes Feuerwehrhaus für eine personalstarke und leistungsfähige gemeinsame Ortsteilfeuerwehr zu errichten.

Und auch bei der Vorhaltung bzw. Neuanschaffung von Fahrzeugen und Geräten besteht die Möglichkeit - ggfs. auch zu einem späteren Zeitpunkt nach der Zusammenführung der Wehren - weniger Fahrzeuge und Geräte vorzuhalten und dafür ggfs. bei der Neuanschaffung qualitativ und leistungsmäßig höherwertige zu beschaffen. Also weniger an Masse, dafür aber mehr an Klasse.

Die erste Kommune die nach der neuen Fördermöglichkeit für ihre Ortsteilwehrfusion gefördert wurde, war die Gemeinde Elbtal im Landkreis Limburg-Weilburg, die seinerzeit alle Ihre vier Ortsteilfeuerwehren zu einer einheitlichen Feuerwehr zusammenführte und dafür die Fördersumme von 100.000 Euro erhielt.

Auch die Stadt Staufenberg und die Stadt Ortenberg waren sehr frühzeitig unter den Empfängern von Fördermitteln für die Zusammenführung von Ortsteilfeuerwehren.

Mittlerweile ist die Fusion von Ortsteilfeuerwehren der Bereich der IKZ, in dem die meisten Projekte umgesetzt worden sind. Zum Stand 31.12.2020 wurden 67 Fusionen mit daran beteiligten 159 Ortsteilfeuerwehren zusammengeführt.

Bei der Fusion von Ortsteilfeuerwehren ist bei einem Förderantrag das folgende zu berücksichtigen:

1.    Die grundsätzlich geforderte Beschlussfassung der konkreten IKZ-Maßnahme durch die Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung kann bei der intrakommunalen – also nur die eigene Gemeinde betreffende – Zusammenarbeit entweder in der Form eines ausdrücklichen Beschlusses zur Fusion der Ortsteilfeuerwehren erfolgen. Ebenso wird es aber auch anerkannt, wenn an Stelle eines ausdrücklichen Beschlusses zur Fusion sich der Wille der Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung aus dem durch Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Bedarfs- und Entwicklungsplans ergibt, der die Fusion ausdrücklich beinhaltet.

2.    Um die besondere Anerkennung des Ehrenamtes zu erhalten und zu demonstrieren erfolgt eine Förderung einer Fusion von Ortsteilfeuerwehren nur dann, wenn die aktiven Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden in einer Aktivenversammlung  mehrheitlich der Fusion zustimmen.

Über die Versammlung und den Abstimmungsvorgang ist eine Niederschrift zu fertigen, die dem Förderantrag beizufügen ist.

3.    Der Kreisbrandinspektor muss im Förderverfahren bestätigen, dass trotz der Fusion in den betroffenen Ortsteilen alle Vorschriften aus dem feuerwehrwesen eingehalten werden. Dieses betrifft in erster Linie die geforderten Hilfsfristen.

4.    Bei der Darstellung des finanziellen Aufwandes und der aus der Fusion entstehenden finanziellen Einsparungen können auch die jährlichen Aufwendungen für die bei Erhalt der bisherigen selbständigen Ortsteilwehren notwendigen Investitionen für Gebäude und Fahrzeuge (Verzinsung des eingesetzten Kapitals und Abschreibungen) mit eingerechnet werden.

Ebenso können natürlich auch die nicht mehr anfallenden Aufwendungen für Gebäudebewirtschaftung  und Fahrzeugunterhaltung sowie auch entfallende Entschädigungen für Funktionsdienste in die Berechnung einbezogen werden.

Es erscheint bei der Zusammenführung von Ortsteilfeuerwehren besonders wichtig, die aktiven Feuerwehrmitglieder frühzeitig, intensiv und umfassend in die Überlegungen zur Zusammenführung einzubeziehen. Ebenso hat es sich als sehr zielführend gezeigt, wenn der Gemeindebrandinspektor oder die Wehrführer sich intensiv in den Prozess der Zusammenführung einbringen und diesen positiv befördern, oder gar diesen sogar selbst anregen.

Gern stellen wir für Sie einen Kontakt zu einer Kommune her, die eine Fusion von Ortsteilfeuerwehren erfolgreich umgesetzt hat, damit Sie von deren Erfahrungen profitieren können.

Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die IKZ-Förderung zusätzlich zu etwaigen anderen Fördermitteln des Landes (z. B. für den Neubau einer Feuerwehrgerätehauses) oder des Bundes gewährt werden.

Die zum 1. August 2011 in Kraft getretene Änderung der Rahmenvereinbarung sieht vor auch die freiwillige Fusionen von Ortsteilfeuerwehren zu fördern.

Es sind in Hessen bereits mehrere Ortsteilfeuerwehren zusammengeführt worden, so beispielsweise in der Gemeinde Ortenberg im Wetteraukreis oder in der Stadt Staufenberg im Landkreis Gießen.

Teilweise sind diese Fusionen von Ortsteilfeuerwehren mit Investitionen in neue Gebäude einhergegangen, indem für die fusionierten Wehren ein neues gemeinsames Gebäude errichtet wurde.

Bereits im Jahre 2008 hat die Gemeinde Elbtal (Landkreis Limburg Weilburg) den vom ihrem Wehrführerausschuss erarbeiteten Bedarfs- und Entwicklungsplan für ihre Feuerwehren beschlossen, der vorsieht die Ortsteilwehren Dorchheim, Elbgrund, Hangenmeilingen und Heuchelheim zu fusionieren.

Die betroffenen Feuerwehren stehen einvernehmlich hinter diesem Konzept.

Auch mit dem Kreisbrandinspektor des Landkreises Limburg-Weilburg ist dieser Plan abgestimmt.

Für die fusionierte Feuerwehr wird ein neues Gebäude errichtet, welches vom Land Hessen aus Investitionsfördermitteln für die Feuerwehren bezuschusst wird.

Im Gegenzug entfällt die Sanierung und Unterhaltung von vier Gerätehäusern, die rund 40 bis 50 Jahre alt sind sowie kurzfristig die Beschaffung von einem LF 10/6.

Fusionen von Ortsteilwehren können also auch als Chance begriffen werden trotz demografischem Wandel das Feuerwehrwesen einer Kommunen zukunftssicher aufzustellen.

IKZ-Projekt Zusammenlegung von Orts-/Stadtteilfeuerwehren

Fusion von 3 Stadtteilfeuerwehren der Stadt Staufenberg

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