Förderprogramm

Förderprogramm

Nicht jeder Sachverhalt und nicht jede Problemlage mit haushaltswirtschaftlicher Relevanz kann in einer beratenen Kommune in dem zeitlich begrenzten Rahmen einer Beratungsanalyse aufgeklärt werden. In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit über unser Förderprogramm der "Vertiefenden Untersuchung bei der Beratung von Kommunen in Fragen der Haushaltspolitik" eine Anteilsfinanzierung zu den Aufwendungen für eine externe Beratung zu beantragen. Fördervoraussetzung ist eine Beratung bei der Kommunalen Beratungs- und Unterstützungsstelle – Partner der Kommunen sowie ein zu Tage getretener Sachverhalt oder ein Problem in einem Bereich der Kommune, der negative Auswirkungen auf die Finanzwirtschaft der Kommune hat und den die Kommune durch einen externen Dritten vertieft untersuchen lassen möchte. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung mit einer Regelförderung in Höhe von 50 Prozent zu den externen Beratungskosten.



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