IKZ Hessen - Interkommunale Zusammenarbeit

IKZ Hessen

Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) hat in den vergangenen knapp 20  Jahren einen neuen wichtigen Stellenwert für die hessischen Kommunen bekommen. Dabei hat IKZ in Hessen eine lange Tradition in unterschiedlichsten Aufgabenbereichen der Kommunen, wie der Abwasserbehandlung, der Trinkwasserversorgung, der Abfallbeseitigung oder bei gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirken. Auch die kommunalen Spitzenverbände als die Interessenvertretungen und Ratgeber der Kommunen stellen letztlich eine langjährige erfolgreiche Interkommunale Zusammenarbeit dar.

In den zurückliegenden Jahren sind neue Herausforderungen auf die Kommunen zugekommen, als deren folgenreichste

  • die Krisen der Staats- und Kommunalfinanzen
  • der demografische Wandel
  • die Konkurrenz der Regionen und Räume zueinander
  • die umfassende Digitalisierung der Verwaltungen

anzusehen sind.

Diese Herausforderungen bedürfen Antworten und vor allem ein entschiedenes Gegensteuern. Die Interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen ist hierzu zwar nur ein Baustein von mehreren möglichen, aber ein sehr wichtiger und dazu sehr erfolgversprechender.  Aus den vorgenannten Gründen gelangten die Hessische Landesregierung und die drei Kommunalen Spitzenverbände bereits im Jahre 2004 zu der folgenden bis heute gemeinsam vertretenen Auffassung:

„Die neuen Herausforderungen werden für die hessischen Kommunen nur durch die Zusammenführung von beträchtlichen Teilen ihrer Verwaltungen in gemeinsame Dienstleistungszentren zu bewältigen sein. Das Land Hessen fördert deshalb die Interkommunale Zusammenarbeit mit Zuweisungen aus dem Landesausgleichsstock.“ 

 

Land Hessen fördert die Interkommunale Zusammenarbeit

Das Land Hessen fördert als Anreiz und zur Unterstützung die Interkommunale Zusammenarbeit finanziell – abhängig von der Anzahl der beteiligten Kommunen - mit bis zu 100.000 Euro je Projekt als Regelförderung.

Daneben wird für die Kommunen eine kostenfreie Beratung in allen Fragen rund um die IKZ angeboten.

   

Wesentliche Wirkungen der IKZ sind u.a.:

  • Steigerung der Qualität der Arbeitsergebnisse
  • Reduzierung des Aufwands bzw. Erhöhung von wirtschaftlichem orientiertem Handeln
  • Erhalt von Dienstleistungsangeboten  im Demografischen Wandel
  • Verbesserung der Auslastung und/oder Leistungen der Verwaltungen
  • Stärkung der Region.

 

IKZ und demografischer Wandel

Der demografische Wandel hat insbesondere die Kommunen in ländlichen Räumen außerhalb der Ballungszentren vor sehr gravierende stetig zunehmende Probleme gestellt, wobei die Kommunen dabei häufig erst am Beginn dieser Probleme stehen.

Abnehmende Bevölkerung – insbesondere der jüngeren Generation – bedeutet für die davon betroffenen Kommunen sinkende Einnahmen durch geringere direkte wie indirekte Steuereinnahmen ihrer Bürger, sinkende Anteile an den Lohn- und Einkommensteuern, geringere Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich aber auch sinkende Grundsteuereinnahmen.

Gleichzeitig müssen diese Kommunen aber eine Infrastruktur aufrechterhalten, die in den zurückliegenden Jahrzehnten für eine deutlich größere Einwohnerzahl und häufig sogar auf Zuwachs bei den Einwohnerzahlen ausgelegt waren. Dies betrifft Einrichtungen der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung, sowie die kommunalen Infrastruktur wie Bürgerhäuser, Kindergärten oder Schwimmbäder. 

Dabei ist besonders zu berücksichtigen, dass sich Infrastruktureinrichtungen einerseits nur sehr selten zurückbauen lassen und andererseits sehr hohe fixe Kosten verursachen in Form von Abschreibungen sowie Kapitalkosten. Folglich werden bei stark abnehmender Bevölkerung Kommunen zwangsläufig nicht mehr alle Dienstleistungsangebote aufrechterhalten können. Hier bietet die Kooperation mit anderen Kommunen Potentiale zum Gegensteuern.

Durch IKZ-Projekte werden finanzielle Mittel, die eigentlich für Aufgaben der Kommunalverwaltung benötigt würden, teilweise für andere Zwecke frei. Dadurch können Aufgaben in Angriff genommen werden, die man ansonsten nicht finanzieren könnte. Hierdurch kann der ländliche Raum durch Maßnahmen aufgewertet werden, die man ohne IKZ-Projekte im Verwaltungsbereich nicht finanzieren könnte.  Häufig überfordern wünschenswerte Maßnahmen die Möglichkeiten einzelner Kommunen. Im Verbund mit anderen aber lassen sich gemeinsam – mit Finanzbeiträgen mehrerer bis zahlreicher Kommunen – Maßnahmen umsetzen und danach gemeinsam wirtschaftlich betreiben. 

  

Hindernisse für die IKZ

Interkommunale Zusammenarbeit ist vom Grundsatz her bei allen Akteuren, insbesondere bei den Kommunalpolitikern, die über IKZ zu entscheiden haben, zunächst völlig unstreitig. IKZ ist vom Grundverständnis leicht vermittelbar, da die vorrangigen Wirkungsweisen – Kosteneinsparungen sowie Qualitätssteigerungen der Dienstleistungsergebnisse – jedermann einleuchten.

Erst bei näherer Betrachtung und Befassung mit der IKZ kommen vermeintliche Probleme und Hemmnisse zu Tage, die die bisherige einheitlich positive Sichtweise erschüttern oder gar beseitigen. Anders geartete Interessen und unterschiedliche Schwerpunktsetzungen führen häufig sehr schnell zu einer kontroversen Diskussion und Situation in Kommunen.

Einerseits sind es bei Kommunalpolitikern häufig die Befürchtungen, Entscheidungszuständigkeiten angeben zu müssen, andererseits das berüchtigte „Kirchturmdenken“, also die Meinung, alle kommunalen Dienstleistungsangebote vor Ort in der „eigenen“ Verwaltung vorhalten zu sollen, welche zu deutlichen Vorbehalten gegenüber der IKZ führen. 

Bei Mitarbeitern hingegen sind es Befürchtungen vor Veränderungen bei bisherigen Abläufen und vor geänderten Organisationsformen aber auch grundsätzliche Sorgen um den Arbeitsplatz, die zu Widerständen führen. Mitarbeiter wenden sich dann oft an Kommunalpolitiker mit der Bitte um Hilfe gegenüber der IKZ und ihren vermeintlichen  Folgen.

Es ist deshalb für den Erfolg eines IKZ-Prozesses wichtig, bereits vor Beginn der Maßnahme sich als für die IKZ Verantwortlicher auf diese Widerstände vorzubereiten, sich der IKZ mit Elan, dem nötigen hohen Zeitkontingent und einer breiten Unterstützung aus Bürgerschaft, Politik und Mitarbeitern zu widmen und auf Hemmnisse oder gar Probleme eingestellt zu sein.

Zur Unterstützung auf dem Weg des Zustandekommens und der Umsetzung von erfolgreichen IKZ-Kooperationen der Kommunen hat das Land Hessen gemeinsam mit den drei kommunalen Spitzenverbänden das Kompetenzzentrum für Interkommunale Zusammenarbeit in Hessen ins Leben gerufen. 

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