Förderung

ALLGEMEINES

RAHMENVEREINBARUNG ZUR FÖRDERUNG DER INTERKOMMUNALEN ZUSAMMENARBEIT (IKZ)

Die Hessische Landesregierung fördert seit dem Jahre 2004 die Interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen finanziell wie ideell.

Dabei wurde das Förderprogramm hinsichtlich der antragsberechtigten Kommunen und der förderfähigen Bereiche stetig ausgebaut. Eine besonders umfangreiche Änderung erfolgte im Jahre 2011.

Diese Änderungen, die im Wesentlichen die Erweiterung des förderfähigen Aufgabenkatalogs betrafen, haben einen deutlichen Anstieg der kommunalen Kooperationsbereitschaft bewirkt. Die nun große Bandbreite der unter Nr. 3.2 der Förderrichtlinie aufgezählten anerkennungsfähigen Aufgabenbereiche ist sehr kommunalfreundlich. Nahezu sämtliche kommunale Betätigungsfelder sind danach förderfähig, sofern die Projektbereiche "wesentlich" im Sinne der Förderrichtlinie sind, d.h. ein genügend breites Aufgabenfeld umfassen.

Da sich das Förderprogramm sehr gut bewährt hat, als Erfolgsmodell gilt und der damalige Koalitionsvertrag aus dem Jahre 2013 wie auch der jetzt gültige aus 2018 ein sehr deutliches Bekenntnis zur IKZ enthält, wurde die Förderrichtlinie mit kleineren Ergänzungen im Dezember 2016 für weitere fünf Jahre bis zum Dezember 2021 erneut in Kraft gesetzt. Die 2016 vorgenommenen Änderungen sollten neuen Bedürfnissen der Kommunen Rechnung tragen und die Förderrichtlinie im Sinne und Interesse der Kommunen verbessern und erweitern. 

Die bisherigen Regelungen bedurften daher im Jahre 2016 nur einer geringfügigen Anpassung an aktuelle Entwicklungen.

Im Vorfeld wurde den Kommunalen Spitzenverbänden Gelegenheit zur Mitwirkung an der neuen Rahmenvereinbarung gegeben. Ihre - wenigen - vorgetragenen Anregungen wurden nahezu vollständig berücksichtigt. 

Im Jahre 2021 wurde die Förderrichtlinie erneut mit einigen kleinen Ergänzungen, vorrangig in den Bereichen der Förderung von Gemeindeverwaltungsverbänden, für weitere fünf Jahre in Kraft gesetzt werden. Die Abstimmungsverfahren mit den drei kommunalen Spitzenverbänden wurde im Sommer 2021 durchgeführt.

Folgende Änderungen sind in der Förderrichtlinie mit Gültigkeit ab Dezember 2021 enthalten:

  1. Intensivierung der IKZ-Tätigkeit der Landkreise durch erhöhte Förderungsmöglichkeiten für kreisweite Kooperationen.
  2. Aktualisierung und Anpassung der Aufgabenbereiche (als neue Aufgaben sollen ergänzt werden, z.B. Präventionsmaßnahmen zur inneren Sicherheit oder weitere wichtige Zukunftsaufgaben).
  3. Beitrag zur Digitalisierung des Antragsverfahren,  zukünftig sollen Anträge elektronisch übermittelt werden.

Den für die Änderung der Rahmenvereinbarung zuständigen Personen im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, Herrn Ministerialdirigent Matthias Graf, Leider der Kommunalabteilung, Frau Ministerialrätin Andrea Reusch-Demel und Frau Regierungsdirektorin Andrea Speier ist an dieser Stelle ein besonderer Dank auszusprechen für ihr großes kommunales Verständnis, mit dem es gelungen ist, die Förderrichtlinie einerseits geänderten Anforderungen anzupassen und gleichzeitig die Regelungen auch für die Zukunft unbürokratisch und sehr kommunalfreundlich zu gestalten.

Ein Förderprogramm wie das der Interkommunalen Zusammenarbeit sucht hessen- wie wohl auch bundesweit seinesgleichen.



Rahmenvereinbarung zur Förderung der IKZ:



Wissenswertes über die Förderung


Förderprogramm

Rahmenvereinbarung zur Förderung der IKZ

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