Förderung

Finanzielle Unterstützung

Da nicht jeder Sachverhalt und nicht jede Problemlage mit haushaltswirtschaftlicher Relevanz in einer beratenen Kommune in dem zeitlich begrenzten Rahmen einer Beratungsanalyse aufgeklärt werden kann, ist in solchen Fällen über ein neues Förderprogramm eine Anteilsfinanzierung zu den Aufwendungen für eine externe Beratung möglich. 

Fördervoraussetzung ist eine Beratung beim Kommunalen Beratungszentrum Hessen – Partner der Kommunen sowie ein zu Tage getretener Sachverhalt oder ein Problem in einem Bereich der Kommune, der negative Auswirkungen auf die Finanzwirtschaft der Kommune hat und den die Kommune durch einen externen Dritten vertieft untersuchen lassen möchte. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung mit einer Regelförderung in Höhe von 50 Prozent zu den externen Beratungskosten.


Förderprogramm

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Fördervoraussetzung

Informationen zu den Fördervoraussetzungen, Antragstellung und Antragsmuster

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