Digitalisierung (OZG)
Digitalisierung
OZG - Onlinezugangsgesetz
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet neben Bund und Ländern auch alle Kommunen in Hessen, bis Ende 2022 sämtliche Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Alle Kommunen sind damit gleichermaßen in der Verantwortung. Das Land Hessen wirbt dafür, diese Verantwortung auch als Chance für einen Digitalisierungsschub der hessischen Kommunen zu nutzen.
Für eine erfolgreiche Umsetzung des OZG wird IT-Sachverstand vor Ort benötigt. Gerade für kleinere Kommunen kann es jedoch eine Herausforderung sein, geeignete IT-Fachkräfte zu rekrutieren und zu finanzieren. Damit auch kleinere Kommunen diese Aufgabe erfolgreich bewältigen können, fördert das Land die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) auch bei der Digitalisierung.
Drei Ziele stehen dabei im Fokus:
- Entwicklung von Online-Antragsverfahren
- Unterstützung bei der mit dem OZG in engem Zusammenhang stehenden Digitalisierung von Fachverfahren insgesamt
- Bewältigung von damit verbundenen Fragen der Cyber- und IT-Sicherheit
Mit dem Programm verfolgt das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) das Ziel, die Kommunen bei der Gewinnung von IT-Fachkräften zu unterstützen. Der Fokus liegt bei der Einsparung von Personalkosten durch
gemeinsame Aufgabenerledigung.
OZG im Landkreis Waldeck-Frankenberg
Kooperation im Bereich OZG mit den Städten Diemelstadt, Volkmarsen, Zierenberg sowie den Gemeinden Breuna, Diemelsee und Willingen (Upland)