Handlungsfelder für eine Interkommunale Zusammenarbeit

Für eine Interkommunale Zusammenarbeit sind grundsätzlich sämtliche Handlungsfelder kommunalen Handelns geeignet. Es gilt der Grundsatz, dass all das, was eine Kommune allein erledigt, auch in Kooperation mit anderen erledigt werden kann. So kommen zunächst sämtliche Bereiche der klassischen gemeindlichen Verwaltung für eine IKZ in Betracht. Hier gibt es für nahezu alle Verwaltungsbereiche gute Beispiele in den hessischen Kommunen für erfolgreiche Kooperationen.

Neben der eigentlichen Kernverwaltung bieten sich aber vielfältige weitere Bereiche kommunalen Handelns für eine IKZ an.

Neben der Zusammenführung klassischer Ämter und Aufgaben wie Stadtkassen, Kämmereien, Ordnungs- Personal- oder Bauämtern sind nach den jeweiligen örtlichen Verhältnissen und auch im Hinblick auf neue Aufgabenstellungen der Kommunen besondere Kooperationsmodelle entwickelt worden. Beispiele sind das von der Stadt Taunusstein und seinen Nachbarkommunen „Gemeinsame Beratungs- und Dienstleistungszentrum im Rahmen der Haushaltswirtschaft auf der Grundlage der doppelten Buchführung“, die gemeinsame Submissions- und Vergabestelle im Landkreis Groß Gerau – die mittlerweile auch in anderen Kooperationen umgesetzt ist – oder zahlreiche kooperative Projekte bei der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes. Auch bei Projekten der Erzeugung erneuerbarer Energien sind einige in enger Zusammenarbeit von Kommunen gemeinsam umgesetzt worden.

Mittlerweile haben eine ganze Reihe von Kommunen den Bauhof in den Focus Ihrer Betrachtungen und Überlegungen gerückt. Dabei darf aber nicht verschwiegen werden, dass eine Bauhof-Kooperation eine sehr anspruchsvolle Form der IKZ darstellt, wie dieses Gespräche mit Verantwortlichen und eigene Erfahrungen bei bereits umgesetzten oder  gegenwärtig in der Entwicklung befindlichen Projekten sehr deutlich belegen.

Brandschutzes und Feuerwehrwesens bietet ein breites Feld für effektive Kooperationen

Auch der Bereich des Brandschutzes und Feuerwehrwesens bietet ein breites Feld für effektive Kooperationen. Eine Sonderform bilden in diesem Zusammenhang die Zusammenführungen von Ortsteilfeuerwehren innerhalb einer gemeinsamen Gemeinde als sog. Intrakommunalen Kooperationen. Es sind bereits sehr zahlreichen Zusammenlegungen von Ortsteilfeuerwehren.

Die Breitbandversorgung stand schon vor einer ganzen Reihe von Jahren  etwa seit dem Jahre 2010 auf der Agenda vieler staatlicher wie auch kommunaler Stellen. Aufgrund der Komplexität dieses Vorhabens und der rechtlichen wie tatsächlichen Schwierigkeiten drängte sich frühzeitig eine Interkommunale Kooperation in diesem Bereich förmlich auf. Die Praxis in Südhessen und insbesondere in Mittelhessen bestätigte diese Aussage eindrucksvoll.

Ebenso ist die Interkommunale Zusammenarbeit eine sehr geeignete und erfolgversprechende Form bei der Schaffung und Führung von Gewerbegebieten sowie Wirtschaftsförderungsgesellschaften. Beide – Gewerbegebiete wie Wirtschaftsförderungsgesellschaften – werden mittlerweile bei Interkommunaler Zusammenarbeit auch finanziell nach der „Rahmenvereinbarung“ gefördert.

Letztlich drängen sich alle denkbaren Formen der Organisation der Kommunen im Bereich des Tourismus und Fremdenverkehrs für eine Interkommunale Zusammenarbeit förmlich auf.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Ein weites Feld besteht für IKZ auch bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, wie dieses hessenweit sehr zahlreiche Wasserbeschaffungsverbände und Abwasserverbände seit sehr vielen Jahren praktizieren.

Hierbei ist allerdings zumeist nur die eigentliche Betriebsführung in Kooperation durchführbar. Eine Verschmelzung von Wasserbeschaffungsverbänden oder Abwasserverbänden erscheint aufgrund oftmals unterschiedlicher, langjährig genutzter Finanzierungsmodelle, unterschiedlicher Zustände der Verbandsanlagen sowie in der Vergangenheit unterschiedlicher Heranziehung der Gebührenzahler nahezu unmöglich, weil zukünftig eine ungleiche, nicht gerechte Heranziehung der Bürger zu Gebühren (Finanzierung der Aufgabe) der Fall wäre. Zudem dürften hierbei steuerliche Aspekte zu berücksichtigen sein.

Die vorstehende Darstellung ist keines falls abschließend. Zahlreiche weitere Bereiche sind für IKZ geeignet oder denkbar. Auch neu auf die Kommunen zukommende Aufgaben und Herausforderungen sollen stets auf die Möglichkeit der Interkommunalen Zusammenarbeit hin untersucht werden. Wir sind hierbei sehr gern behilflich.