1, 2, 5, 10 und 20 Cents-Stücke liegen neben einander. Dabei sind immer mehrere gleichwertig Cent-Stücke zu einem Turm aufgestapelt. Der 1-Cent -Stapel ist der kleinste und der 20-Cent-Stapel der Größe.

Finanzielle Unterstützung

Da nicht jeder Sachverhalt und nicht jede Problemlage mit haushaltswirtschaftlicher Relevanz in einer beratenen Kommune in dem zeitlich begrenzten Rahmen einer Beratungsanalyse aufgeklärt werden kann, ist in solchen Fällen über ein neues Förderprogramm eine Anteilsfinanzierung zu den Aufwendungen für eine externe Beratung möglich.

Fördervoraussetzung ist eine Beratung beim Kommunalen Beratungszentrum Hessen – Partner der Kommunen sowie ein zu Tage getretener Sachverhalt oder ein Problem in einem Bereich der Kommune, der negative Auswirkungen auf die Finanzwirtschaft der Kommune hat und den die Kommune durch einen externen Dritten vertieft untersuchen lassen möchte. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung mit einer Regelförderung in Höhe von 50 Prozent zu den externen Beratungskosten.

Nicht jeder Sachverhalt und nicht jede Problemlage mit haushaltswirtschaftlicher Relevanz kann in einer beratenen Kommune in dem zeitlich begrenzten Rahmen einer Beratungsanalyse aufgeklärt werden. In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit über unser Förderprogramm der "Vertiefenden Untersuchung bei der Beratung von Kommunen in Fragen der Haushaltspolitik" eine Anteilsfinanzierung zu den Aufwendungen für eine externe Beratung zu beantragen. Fördervoraussetzung ist eine Beratung bei der Kommunalen Beratungs- und Unterstützungsstelle – Partner der Kommunen sowie ein zu Tage getretener Sachverhalt oder ein Problem in einem Bereich der Kommune, der negative Auswirkungen auf die Finanzwirtschaft der Kommune hat und den die Kommune durch einen externen Dritten vertieft untersuchen lassen möchte. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung mit einer Regelförderung in Höhe von 50 Prozent zu den externen Beratungskosten.

Daniela Willkommen
Abteilung
Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle - Partner der Kommunen"
Position
Sachbearbeitung IKZ und Haushaltsberatung
Telefon
0611 353-1529
Mobiltelefon
0160 51 29 303
E-Mail
daniela.willkommen@innen.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Webseite
beratungszentrum.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Adresse
Friedrich-Ebert-Allee 12, 65185 Wiesbaden

Fördervoraussetzungen
Erfolgte Haushaltsberatung
Die antragstellende Kommune hat eine Beratung beim „Kommunalen Beratungszentrum – Partner der Kommunen“ erhalten.
Negativer Sachverhalt im Haushalt
Im Rahmen der Analyse und des Beratungsgesprächs ist ein Sachverhalt oder ein Problem in einem Bereich der Kommune zu Tage getreten, der negative Auswirkungen auf die Finanzwirtschaft der Kommune hat.  Dieser Sachverhalt kann in der für die Haushaltsanalyse zur Verfügung stehenden Zeit nicht hinreichend analysiert und aufgeklärt werden.
Förderung durch eine 50%-ige Anteilsfinanzierung
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung mit einer Regelförderung in Höhe von 50 Prozent zu den externen Beratungskosten durch eine Beratungsgesellschaft / einen externen Berater.

Antragstellung
Formloser Antrag mit Angebotseinreichung
Der Förderantrag ist formlos unter Beifügung eines Angebotes einer externen Beratungsgesellschaft an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport - „Kommunales Beratungszentrum – Partner der Kommunen“ - zu richten.
Die eingegangenen Förderanträge werden nach Maßgabe der im Landeshaushalt bereitgestellten Mittel im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen und unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände bewilligt, sofern die Anerkennungskriterien erfüllt sind.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Auszahlung der Landeszuwendung erfolgt nach Vorlage des Untersuchungsberichtes und Prüfung des Verwendungsnachweises. 

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