Landkreis Offenbach
Bauhof - Neu-Isenburg/Dreieich
Projektbeschreibung
Die Stadtverordnetenversammlungen haben in Neu-Isenburg am 5. Februar und in Dreieich am 11. Februar endgültig zugestimmt: zum 1. April 2014 kann die AöR – die gemeinsame kommunale „Anstalt öffentlichen Rechts“ der Städte Dreieich und Neu-Isenburg gegründet werden. Diese soll den Namen „Dienstleistungsbetrieb Dreieich und Neu-Isenburg AöR“ tragen und ihren Dienstsitz in Neu-Isenburg haben.
Zur Historie:
Mit Beschlüssen vom Juni 2011 haben die Stadtverordnetenversammlungen der Städte Dreieich und Neu-Isenburg beschlossen, eine Voruntersuchung in Auftrag zu geben, ob und in welchem Umfang durch interkommunale Zusammenarbeit in den baubetrieblichen Bereichen Einsparpotentiale generiert werden können. Gefördert wird das Projekt durch die Hessische Landesregierung mit Mitteln aus dem Landesausgleichsstock mit insgesamt 100.000 Euro, davon wurden bereits 80.000 EUR ausgezahlt.
Mit der Voruntersuchung wurde die Firma GECON GmbH (jetzt teamwerk_AG,) beauftragt, die die Chancen und Strategien der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen dem Dienstleistungsbetrieb der Stadt Neu-Isenburg, Eigenbetrieb der Stadt Neu-Isenburg und dem Baubetriebshof der Stadt Dreieich untersucht haben und mit Gutachten vom Juli 2012 aufzeigten, dass durch die interkommunale Zusammenarbeit mittelfristig rund 1,3 Millionen Euro, das sind 13,8 Prozent des Gesamtvolumens, der baubetrieblichen Leistungen beider Städte eingespart werden können. Zur Rechtsform hat die teamwerk_AG, die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts empfohlen.
Die positiven Untersuchungsergebnisse veranlassten die Stadtverordnetenversammlungen von Dreieich am 11. Dezember 2012 und von Neu-Isenburg am 28. November 2012 Beschlüsse dahingehend zu formulieren, dass alle Voraussetzungen zur Gründung einer AöR geschaffen werden.
Nach Prüfung der verschiedenen Organisationformen haben sich alle am Projekt Beteiligten für die „Anstalt des öffentlichen Rechts“ entschieden, da die AöR überwiegend rechtlich selbständig handeln kann und der bereits heute in Neu-Isenburg bestehenden Organisationsform des Eigenbetriebs sehr ähnlich ist.
Die AöR ist eine mit einer öffentlichen Aufgabe betraute Institution, deren Aufgabe ihr gesetzlich oder satzungsmäßig zugewiesen worden ist. Ihre meist staatlichen oder kommunalen Aufgaben werden in einer Satzung festgelegt. Dies stellt sicher, dass die Gewährträgerhaftung bei den Städten bleibt, anders als es der Fall bei der Gründung einer GmbH wäre. Alternative Organisationformen schieden bei der Betrachtung von vorneherein aus, unter anderem wegen des Vergaberechts oder der dann anfallenden Umsatzsteuer.
Unter fachlicher Federführung der Firma teamwerk_AG, haben die beiden Verwaltungen gemeinsam in vier Arbeitsgruppen die Grundlagen für die Bildung der Anstalt öffentlichen Rechts geschaffen und eine gemeinsame Anstaltssatzung, die Tätigkeitskataloge, den Personalüberleitungsvertrag, den Wirtschaftsplan, die Eröffnungsbilanz, eine Budgetvereinbarung und alle notwendigen Verträge erarbeitet.
In der Dezembersitzung 2013 hat der eigens für die Gründung gebildete Lenkungskreis in dem die Bürgermeister und Ersten Stadträte beider Städten sowie die Personalvertretungen und die Frauenbeauftragten vertreten waren, alle von den Arbeitsgruppen erarbeiteten Unterlagen und die Beschlussvorlage für die städtischen Gremien verabschiedet.
Bürgermeister Herbert Hunkel und Erster Stadtrat Stefan Schmitt: „Wir sind sehr stolz darauf, dass wir den letzten Meilenstein unseres gemeinsamen Projektes nun verwirklichen können. Als wir das Projekt starteten gab es noch keine Rechtsform „Anstalt öffentlichen Rechts“, doch Claus Spandau vom Kompetenzzentrum für Interkommunale Zusammenarbeit (kikz), gab uns den entscheidenden Hinweis auf die geplante Einführung.“
„Wer kommunale Angebote erhalten will, muss nicht nur mit Bürgerschaft und Wirtschaft, sondern auch mit den Nachbarkommunen kooperieren. Deshalb freuen wir uns, dass wir gemeinsam mit Neu-Isenburg Aufgaben des Eigenbetriebs und des Dreieicher Baubetriebshofs künftig gemeinsam schneller, bürgerfreundlicher und kostengünstiger erledigen und damit Arbeitsabläufe effizienter gestalten zu können,“ so Bürgermeister Dieter Zimmer und Erster Stadtrat Martin Burlon.
Die Anstalt öffentlichen Rechts wird den Namen „Dienstleistungsbetrieb Dreieich und Neu-Isenburg AöR“ tragen. Sie wird zum 1. April 2014 gegründet und ihren Dienstsitz in Neu-Isenburg am heutigen Standort des Eigenbetriebs der Stadt Neu-Isenburg haben. Dort ist auch eine Erweiterung der Baulichkeiten geplant, um alle Dreieicher Beschäftigten des baubetrieblichen Bereichs in Neu-Isenburg unterzubringen, denn noch sind Teile auf dem Gelände der Stadtwerke Dreieich GmbH stationiert.
Der neue Dienstleistungsbetrieb Dreieich und Neu-Isenburg AöR wird für beide Städte künftig die Abfallwirtschaft, die Straßenreinigung und den Winterdienst sowie die Instandhaltung und Pflege der Grün- und Spielflächen, die Straßenunterhaltung und den Betrieb von Werkstätten und Hilfsbetrieben ausführen. Darüber hinaus soll in der AöR für die Stadt Neu-Isenburg auch die Aufgaben der Abwasserentsorgung, des Tiefbaus, die Betreuung und Erhaltung der städtischen Sportanlagen und Sporthallen sowie der Betrieb der Stadtgärtnerei übertragen werden, welche bislang der Eigenbetrieb für die Stadt Neu-Isenburg wahrgenommen hat.
Die AöR nimmt die ihr übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Bei den Städten verbleiben die Zuständigkeiten für das Erlassen von Satzungen, der Gebühreneinzug und die Aufgabe als Bußgeldbehörde. Die Stadtverordnetenversammlungen übertragen den Magistraten beider Städte die Entscheidung über die Änderung der Tätigkeitskataloge und der Budgetvereinbarung. Die Gebühren der Abfallentsorgung in Dreieich und Neu-Isenburg und die Gebühren der Abwasserentsorgung in Neu-Isenburg werden jeweils von den Kommunen erhoben.
„Die Interkommunale Zusammenarbeit in dieser Größenordnung ist eine Herausforderung“ erklärt Erik Schmidtmann, Projektleiter und Vorstand der teamwerk_AG, „ zu Projektbeginn war für die interkommunale Zusammenarbeit von Kommunen die Rechtsform ‚Anstalt des öffentlichen Rechts‘ noch gar nicht zulässig. Allerdings haben die Erfolgsaussichten des Projektes das Hessische Ministerium des Inneren und Sport überzeugt, so dass eine Förderung von 100.000 Euro möglich war, obwohl wir nicht die ursprünglich vorgesehenen Einsparpotentiale von 15 Prozent aufzeigen konnten.“
Unisono erklären die Bürgermeister und Ersten Stadträte beider Städte, dass bis in fünf Jahren die Einsparpotentiale in vollen Umfang erschlossen werden sollen. Nach der nun erfolgten Beschlussfassung durch die beiden Stadtverordnetenversammlungen in Neu-Isenburg am Mittwoch, 5. Februar, und in Dreieich am Dienstag, 11. Februar, werden der Vorstand der neuen AöR und die beiden Stadtverwaltungen den Übergang der Aufgaben vorbereiten.
Flyer Projektvorstellung Bauhof Neu-Isenburg/Dreieich
Beschlussvorlage Bauhof Neu-Isenburg/Dreieich
Ansprechpartner
Projektdetails
Projektname | Baubetriebshof Dreieich und Eigenbetrieb Neu-Isenburg |
Thema | Bauhof |
Jahr | 2012, 2013, 2014 |
Projektpartner |
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