Beratungsvoraussetzung

Beratungsvoraussetzung 

Erste Voraussetzung für das Zustandekommen einer Haushaltsberatung ist das Interesse Ihrer Kommune. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf!

Zunächst bitten wir Sie um Übersendung Ihres 

  1. Haushaltsplans und 
  2. Konsolidierungsprogramms (sofern Sie ein solches aufgestellt haben)  

in elektronischer Form.

Unser Kommunales Beratungszentrum nimmt in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (das ist der Präsident des Hessischen Rechnungshofes in Personalunion) eine Auswertung der jeweiligen Haushaltssituation vor.

Diese bedeutet konkret, dass Ihre Haushaltsdaten auf unser Ersuchen hin durch den Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes in seiner Eigenschaft als Landesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung eingehend analysiert werden.  Zusätzlich werden zahlreiche interkommunale Vergleiche zu anderen, gleich großen und gleichstrukturierten Kommunen angestellt. Hierbei werden alle Daten in Euro je Einwohner dargestellt, was eine Vergleichbarkeit herstellt. Weiterhin werden viele interessante Daten zu Ihrer Kommune zusammengetragen, die häufig einen erläuternden Charakter für unterschiedlichste Fakten und Gegebenheiten haben. Dieses alles wird in einer Präsentation zusammengefasst und mit Handlungsempfehlungen zum Erreichen einer Verbesserung der  Haushaltssituation versehen.

Die Analyse und die Empfehlungen werden nach zeitlicher Abstimmung mit Ihnen  in einem  Beratungsgespräch präsentiert, bei dem – je nach Verabredung und Ihren   Vorstellungen - Mitarbeiter/innen Ihrer Verwaltung, Mitglieder von Gemeindevorstand und (Finanz-)Politiker der Fraktionen teilnehmen können.  Wer konkret von Ihrer Seite aus teilnimmt wird von Ihnen, sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Beckenbach, bestimmt.

Die Präsentation der Analyse der Finanzdaten und die Handlungsempfehlungen erhalten Sie  nach dem Beratungsgespräch auch zur Weitergabe an Mitglieder Ihrer kommunalen Gremien.  


Musterpräsentation

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