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Beratung in Fragen der Haushaltspolitik
Koalitionsvertrag CDU und SPD (2024-2029): „Die bewährte Beratung der Kommunen im Hinblick auf ihre Haushaltswirtschaft werden wir fortführen und stärken.“
Quelle: Koalitionsvertrag, S. 187
Einleitung
Aufgrund einer Festlegung im Koalitionsvertrag wurde im Sommer 2015 im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport die Stabsstelle für die Beratung von Nicht-Schutzschirmkommunen in Fragen der Haushaltspolitik gebildet.
Im Frühjahr 2019 kam zu der Beratung der Nicht-Schutzschirmkommunen auch die Beratung von Schutzschirmkommunen mit hinzu. Die Beratungsleistung wird somit allen Hessischen Kommunen angeboten.
Im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU und SPD wird das Angebot der Kommunalen Beratung im Hinblick auf die Haushaltswirtschaft von Kommunen bekräftigt sowie bestärkt.
Aufgabe der Beratungsstelle ist es im Zusammenwirken mit dem Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung die Haushaltswirtschaft von Kommunen eingehend zu analysieren, mit ähnlich strukturierten Kommunen gleicher Größe und gleichen Gegebenheiten zu vergleichen und Empfehlungen für die künftige Finanzwirtschaft zu geben.
In einem mehrstündigen Gespräch mit Workshop-Charakter werden dann - auch unter Beteiligung von Mitarbeitern des Hessischen Ministeriums der Finanzen und der Kommunalabteilung des Innenministeriums – die Analyse, der interkommunale Vergleich und die Handlungsempfehlungen den kommunalen Vertretern vorgestellt.
Mit der Haushaltsanalyse und den darauf aufbauenden Empfehlungen sollen Hilfen gegeben werden, um durch veränderte Sicht- und Handlungsweisen in die Lage zu kommen, Defizite zu verhindern und Altschulden abbauen zu können. Damit kommen die Kommunen einer generationengerechten Haushaltswirtschaft näher.
Bisher haben über 336 Beratungsgespräche mit 241 Kommunen stattgefunden.
Wir freuen uns auf ein weiterhin so großes Beratungsinteresse durch Sie, unsere Kommunen!
Ihr
Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle - Partner der Kommunen
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