Fördervoraussetzungen

Fördervoraussetzungen

Erfolgte Haushaltsberatung

Die antragstellende Kommune hat eine Beratung beim „Kommunalen Beratungszentrum – Partner der Kommunen“ erhalten.

Negativer Sachverhalt im Haushalt

Im Rahmen der Analyse und des Beratungsgesprächs ist ein Sachverhalt oder ein Problem in einem Bereich der Kommune zu Tage getreten, der negative Auswirkungen auf die Finanzwirtschaft der Kommune hat.  Dieser Sachverhalt kann in der für die Haushaltsanalyse zur Verfügung stehenden Zeit nicht hinreichend analysiert und aufgeklärt werden.

Förderung durch eine 50%-ige Anteilsfinanzierung

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung mit einer Regelförderung in Höhe von 50 Prozent zu den externen Beratungskosten durch eine Beratungsgesellschaft / einen externen Berater.

ANTRAGSSTELLUNG

Formloser Antrag mit Angebotseinreichung

Der Förderantrag ist formlos unter Beifügung eines Angebotes einer externen Beratungsgesellschaft an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport - „Kommunales Beratungszentrum – Partner der Kommunen“ - zu richten. 

Die eingegangenen Förderanträge werden nach Maßgabe der im Landeshaushalt bereitgestellten Mittel im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen und unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände bewilligt, sofern die Anerkennungskriterien erfüllt sind.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Auszahlung der Landeszuwendung erfolgt nach Vorlage des Untersuchungsberichtes und Prüfung des Verwendungsnachweises.