Innenminister Roman Poseck hat am 23. Juli 2025 dem Bürgermeister der Gemeinde Flieden, Christopher Gärtner, für die Kooperation mit den Gemeinden Kalbach, Neuhof und Eichenzell einen Bescheid in Höhe von 100.000 Euro im Rahmen des Förderprogramms „Sicherheit bei Veranstaltungen“ überreicht. Das Innenministerium hat das Programm mit einem Volumen von 1,5 Millionen Euro im Rahmen der Förderung für interkommunale Zusammenarbeit am 4. April aufgelegt, um Kommunen bei der Durchführung von Festen und Veranstaltungen finanziell zu unterstützen. Es handelt sich nach der Auszahlung an die Gemeinden Dornburg, Elbtal, Elz und Stadt Hadamar (Landkreis Limburg-Weilburg) bereits um die zweite Auszahlung in Höhe von 100.000 Euro aus dem Sofortprogramm.
Innenminister Roman Poseck betonte bei der Bescheidübergabe: „Veranstaltungen sind das Herzstück unseres gesellschaftlichen Lebens – vom Weinfest über die Kirmes bis zum Feuerwehrtag – diese Feierlichkeiten bringen Menschen zusammen, fördern das Gemeinschaftsgefühl und stärken den sozialen Zusammenhalt. Sie sind Tradition und Teil unserer Kultur. Uns ist es daher ein wichtiges Anliegen, Feste und Veranstaltungen zu ermöglichen und nicht zu verhindern.
Auf Kommunen kommen aufgrund der Ereignisse in der Vergangenheit immer mehr Aufgaben zur Gewährleistung der Sicherheit bei Festen und Veranstaltungen zu. Mit dem Sofortprogramm haben wir schnell ein unbürokratisches und wirksames Instrument geschaffen, um Kommunen bei der Durchführung von Veranstaltungen auch finanziell zu unterstützen. Von dem erst im April angekündigten und zum 1. Mai gestarteten Programm profitieren bereits die ersten Kommunen.
Ich begrüße ausdrücklich, dass sich auch die Kommunen Flieden, Eichenzell, Kalbach und Neuhof zusammengeschlossen haben, um Synergieeffekte für die Sicherheitsmaßnahmen bei Festen und Veranstaltungen zu schaffen. Damit nicht jede Kommune die Absperreinrichtungen eigenständig anschaffen, lagern, warten, bewirtschaften sowie verwalten und die Aufgaben, wie den Transport, Auf- und Abbau der Einrichtungen stemmen muss, haben die vier Kommunen vereinbart, sich hierbei zu unterstützen. Die Bewirtschaftung und Lagerung der zertifizierten mobilen Zufahrtssperren und Schutzeinrichtungen wird zentral bei der Gemeinde Flieden koordiniert. Im Kooperationsverbund kann mit den Absperrmaßnahmen ein erhöhtes Maß an Sicherheit bei den vor Ort geplanten Veranstaltungen und Festen gewährleistet werden. Hier wird nicht nur verwaltet – hier wird gestaltet. Das ist genau der Geist, den wir in Hessen fördern wollen.
Dieses Projekt ist daher auch ein herausragendes Beispiel dafür, wie interkommunale Zusammenarbeit konkret zur Entlastung der Verwaltung, zur besseren Auslastung von Ressourcen und vor allem zur Steigerung der Sicherheit vor Ort beiträgt. Ich wünsche den beteiligten Kommunen viel Erfolg bei der Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen und viel Freude beim Feiern.
Der schnelle Zusammenschluss der Gemeinden in den Landkreisen Fulda und Limburg-Weilburg ist ein Beweis dafür, dass die kommunale Familie an einem Strang zieht und die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen sehr gut funktioniert. Auch die Abläufe zur Erstellung des heutigen Bescheides sind beispielgebend für zügiges und unbürokratisches Verwaltungshandeln. Der Antrag wurde am 9. Juli gestellt. Schon zwei Wochen später kommen wir hier zur Übergabe zusammen. Ich bin zuversichtlich, dass diesen beiden positiven Beispielen weitere folgen werden. Wir haben aktuell über 100 Anfragen aus den Kommunen und es ist schon jetzt absehbar, dass in den kommenden Wochen weitere Bescheide bewilligt werden können.
Es ist gelungen, pragmatische und sorgfältig abgewogene Lösungen zu finden, um die Durchführung von Veranstaltungen zu ermöglichen. Absagen von Veranstaltungen sind bislang eine seltene Ausnahme geblieben. Die allermeisten Veranstaltungen können in Hessen weiterhin friedlich und fröhlich stattfinden. Den Rahmen dazu haben wir auch mit dem Sofortprogramm und den darin enthaltenden Maßnahmen geschaffen. Eine wichtige Rolle spielt dabei ein Erlass an die Polizeibehörden, der Sicherheitsmaßnahmen mit Augenmaß vorsieht und wesentlich auf die Größe einer Veranstaltung abstellt. Neben diesem Erlass mit grundsätzlichen Handlungsempfehlungen und der Bereitstellung einer finanziellen Förderung gehören auch die vor Ort durchgeführten Informationsveranstaltungen zu den ergriffenen Maßnahmen. Die vielen überaus positiven Rückmeldungen aus dem kommunalen Bereich zeigen, dass wir mit diesem Sofortprogramm den richtigen Weg eingeschlagen haben. Ich danke allen Beteiligten, die an der Umsetzung mitwirken. Dieser Dank gilt insbesondere auch den zahlreichen Ehrenamtlichen, die Feste und Veranstaltungen organisieren und begleiten.“
Im Rahmen dieser Kooperation setzen die Gemeinden Flieden, Kalbach, Neuhof und Eichenzell gezielt auf folgende sicherheitsrelevante Maßnahmen: Mit der Beschaffung und gemeinsamen Nutzung von Absperrsystemen und Schutzeinrichtungen verfolgen die vier kooperierenden Kommunen das Ziel, wichtige Sicherheitsmaßnahmen effektiv umzusetzen. Dazu zählen die Abwehr von Fahrzeugangriffen, die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sowie die Entlastung der Veranstalter durch eine gemeinschaftlich genutzte Infrastruktur. Darüber hinaus soll die rechtliche Absicherung sowohl der Veranstalter als auch der Kommunen gestärkt werden. Insgesamt wird damit der Aufbau einer kooperativen Sicherheitsstruktur im ländlichen Raum gefördert, die die Sicherheit bei Veranstaltungen nachhaltig erhöht.
Zum Erlass des Sofortprogramms „Sicherheit bei Veranstaltungen“
Mit dem Erlass vom 14. Mai zur „Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden und kommunalen Ordnungsbehörden bei der Gewährleistung der Sicherheit bei Veranstaltungen“ wurden Handlungsunsicherheiten beseitigt und vernünftige und angemessene Abwägungen vor Ort unterstützt.
In dem Erlass werden unter anderem folgende Punkte geregelt:
- Es gilt, mit Pragmatismus und Augenmaß gemeinsam Sicherheitsmaßnahmen zu definieren, die der entsprechenden Gefährdungslagebewertung Rechnung tragen und angemessen sowie umsetzbar sind.
- Bei kleineren Veranstaltungen können die Sicherheitsvorkehrungen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgend auf ein unabdingbar erforderliches Maß beschränkt werden.
- Es ist weder realistisch noch notwendig, jede Veranstaltung umfassend mittels Zufahrtschutz zu schützen. Gerade bei Umzügen mit vielen Zufahrtsmöglichkeiten ist ein lückenloser Schutz faktisch nicht umsetzbar. Das verbleibende Risiko ist dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen. Insbesondere kleinere Feste oder Umzüge mit weniger als 5.000 Personen können, sofern keine konkreten Hinweise auf eine Gefährdung vorliegen, in der Regel ohne Zufahrtschutz stattfinden.