Innenminister Roman Poseck hat dem Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf Jens Womelsdorf einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 100.000 Euro überreicht. Mit dieser Förderung unterstützt das Land Hessen die interkommunale Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis und den zehn kreisangehörigen Kommunen Angelburg, Dautphetal, Gladenbach, Lahntal, Kirchhain, Fronhausen, Biedenkopf, Lohra, Amöneburg und Weimar im Bereich der Gewerbeüberwachung.
Innenminister Roman Poseck erklärte bei der Bescheidübergabe: „Mit großer Freude habe ich heute dem Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf einen Förderbescheid in Höhe von 100.000 Euro überreicht. Die Mittel fließen in ein beispielhaftes Projekt interkommunaler Zusammenarbeit im Bereich der Gewerbeüberwachung. Mit der Kooperation zwischen dem Landkreis Marburg-Biedenkopf und den zehn Kommunen setzen die Beteiligten ein vorbildliches Zeichen für vorausschauende, effiziente und praxisnahe Verwaltungsarbeit.
Gerade im sensiblen Bereich des Gewerberechts – etwa bei der Kontrolle von Gaststätten, Spielhallen, Preisangaben oder Ladenöffnungszeiten – sind spezialisiertes Wissen und personelle Ressourcen entscheidend für eine rechtssichere Umsetzung. Kleinere Kommunen stoßen hier zunehmend an ihre Grenzen. Die Entscheidung, diese anspruchsvolle Aufgabe beim Landkreis zu bündeln, ist daher ein kluger und zukunftsorientierter Schritt.
Dank der Zusammenarbeit kann der Landkreis seine Expertise gezielt ausbauen, die Qualität der Kontrollen verbessern und die kommunale Ebene nachhaltig entlasten. Die Bündelung ermöglicht nicht nur eine stärkere Spezialisierung, sondern erschließt auch wertvolle Synergieeffekte und wirtschaftliche Vorteile – eine echte Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
Ich begrüße ausdrücklich, wenn Kommunen über ihre Grenzen hinweg zusammenarbeiten. Die interkommunale Kooperation ist Ausdruck moderner, vorausschauender Verwaltungsführung. Sie schafft leistungsfähige Strukturen, die direkt den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen.
Ich danke allen Beteiligten im Landkreis Marburg-Biedenkopf und den kooperierenden Kommunen für ihr Engagement und ihre Entschlossenheit, gemeinsam neue Wege zu gehen. Diese Partnerschaft ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie Zukunft in der kommunalen Familie gestaltet werden kann.“
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf übernimmt im Rahmen der Vereinbarung für die beteiligten Kommunen umfangreiche Aufgaben der Gewerbeüberwachung – darunter etwa die Kontrolle nach der Gewerbeordnung, dem Hessischen Gaststättengesetz, dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz, dem Spielhallengesetz oder dem Jugendschutzgesetz. Auch die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten fällt in den übertragenen Aufgabenbereich.
Besonders hervorzuheben ist, dass durch diese Form der Kooperation eine deutliche Entlastung der kommunalen Verwaltungen erreicht wird – insbesondere in personell engen Situationen. Gleichzeitig wird durch die Spezialisierung auf Landkreisebene ein qualitativ hochwertiger Vollzug gewährleistet.
Hintergrund Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit
Die interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in Hessen ist eine Erfolgsgeschichte. Im Jahr 2004 wurde die erste „Rahmenvereinbarung zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit“ in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Die Hessische Landesregierung hat seitdem das Förderprogramm deutlich erweitert. Die Zahl der Aufgabenbereiche und der Kreis der Antragsteller wurden mit jeder neuen Auflage erweitert. Heute sind nahezu alle Aufgabenbereiche von der IKZ-Förderrichtlinie umfasst und alle Kommunen können Förderanträge stellen. Seit dem Jahr 2008 konnten 540 Projekte mit einer Gesamtsumme von mehr als 37 Millionen Euro gefördert werden, an denen 2.535 Gemeinden, Städte und Landkreise beteiligt sind (Mehrfachzählung = Kommunen mit mehreren IKZ-Projekten). Auch im Jahr 2025 wurden bereits acht Kooperationen mit insgesamt 780.000 Euro gefördert.
Die Art und Form der IKZ-Kooperationen betreffen seit jeher verschiedene kommunale Aufgabenbereiche und haben meist Vorbildcharakter für andere Kommunen. So kooperieren immer mehr Kommunen bei der Beschaffung und Wartung von Feuerwehrtechnik, halten gemeinsame Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirke vor oder arbeiten beispielsweise bei der Abfallentsorgung oder in der Finanz- und Bauverwaltung zusammen. Die Digitalisierung und damit verbundene Aufgaben wie Datenschutz und Cybersicherheit eröffnen ein weiteres Feld der Zusammenarbeit von Kommunen in Hessen. Ebenso werden Kooperationen von Kommunen zur Durchführung von Veranstaltungen gefördert. Die Zuschusshöhe ist gestaffelt nach der Anzahl der beteiligten Kommunen.