Seit 2021 konnten bereits 125 kommunale und interkommunale Digitalisierungsvorhaben mithilfe der Förderung realisiert werden. In ganz Hessen wurden Projekte in verschiedenen kommunalen Handlungsfeldern gestartet und umgesetzt. Einen Einblick in die zahlreichen Förderprojekte finden Sie in der Best Practice DatenbankÖffnet sich in einem neuen Fenster, die es ermöglicht, von den Erfahrungen der geförderten Kommunen zu profitieren und sich inspirieren zu lassen.
Im kommenden Jahr werden erneut vorwiegend gemeinschaftliche, innovative Digitalisierungsvorhaben mit Modellcharakter (Förderlinie 1) sowie die Nachnutzung datenplattformbasierter Smart City-Anwendungsfälle/Use Cases, die bereits im Rahmen dieser Förderung erfolgreich implementiert wurden (Förderlinie 2), gefördert.
Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt auf Basis eines Antrags. Die Antragstellung wird vom 01.10. bis zum 07.11.2025 möglich sein. Optional kann vorher eine Projektskizze zur Vorprüfung auf Basis der beigefügten Gliederungshilfe eingereicht werden. Diese senden Sie bitte in elektronischer Form bis zum 05.09.2025 an smarteKommunen@hessen-agentur.de.
Weitere Details zu Fördermöglichkeiten, Antragsverfahren und die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Website der Geschäftsstelle Smarte RegionÖffnet sich in einem neuen Fenster.