Wiesbaden/Homberg (Efze). Innenminister Roman Poseck hat heute dem Schwalm-Eder-Kreis drei Bescheide überreicht. Den Förderbescheid in Höhe von 151.250 Euro erhielt der Magistrat der Stadt Homberg für die Anschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeug des Typs TLF4000-V. Hinzu kommt ein Bescheid in Höhe vom 100.000 Euro für interkommunale Zusammenarbeit der Städte Neukirchen, Schwarzenborn mit den Gemeinden Frielendorf, Oberaula und Ottrau aus dem Sofortprogramm „Sicherheit bei Veranstaltungen“. Der Landrat des Schwalm-Eder-Kreises hat zudem eine Förderung in Höhe von 150.000 Euro für das Präventionsprojekt der sogenannten DEXT-Fachstelle „Prävention, Aufklärung und Intervention bei extremistischen Strömungen im Schwalm-Eder-Kreis“ erhalten.
Innenminister Roman Poseck führte nach den Bescheidübergaben aus: „Sicherheit wird in Hessen großgeschrieben. Das zeigt sich heute besonders gut an den drei Förderungen für den Schwalm-Eder-Kreis. Die Landesregierung investiert seit Jahren umfangreich in den Brandschutz, um die Bürger bestmöglich zu schützen. In diesem Jahr stellen wir rund 69 Millionen Euro für den Brand- und Katastrophenschutz bereit – davon rund 21 Millionen Euro für die kommunalen Feuerwehren. Auch die örtliche Feuerwehr Homberg profitiert davon und erhält heute einen Bescheid für die Beschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeugs. Den Kameraden wünsche ich, dass ihnen ihr neues Tanklöschfahrzeug allzeit gute Dienste erweist und es sie stets sicher aus ihren Einsätzen nach Hause bringt. Den rund 400 Einsatzkräften danke ich für ihren herausragenden Einsatz für den Schutz der Bürger.
Daneben wollen wir, dass Veranstaltungen in Hessen sicher durchgeführt werden können. Veranstaltungen sind das Herzstück unseres gesellschaftlichen Lebens – vom Weinfest über die Kirmes bis zum Feuerwehrtag – diese Feierlichkeiten bringen Menschen zusammen, fördern das Gemeinschaftsgefühl und stärken den sozialen Zusammenhalt. Auf Kommunen kommen aufgrund der Ereignisse in der Vergangenheit immer mehr Aufgaben zur Gewährleistung der Sicherheit bei Festen und Veranstaltungen zu. Mit dem Sofortprogramm „Sicherheit bei Veranstaltungen“ haben wir schnell ein unbürokratisches und wirksames Instrument geschaffen, um Kommunen bei der Durchführung von Veranstaltungen auch finanziell zu unterstützen. Von dem erst im April angekündigten und zum 1. Mai gestarteten Programm profitieren bereits die ersten Kommunen. Ich begrüße ausdrücklich, dass sich auch die Städte Neukirchen und Schwarzenborn mit den Gemeinden Frielendorf, Oberaula und Ottrau zusammengeschlossen haben, um Synergieeffekte für die Sicherheitsmaßnahmen bei Festen und Veranstaltungen zu schaffen. Damit nicht jede Kommune die Absperreinrichtungen eigenständig anschaffen, lagern, warten, bewirtschaften sowie verwalten und die Aufgaben, wie den Transport, Auf- und Abbau der Einrichtungen stemmen muss, haben die Kommunen vereinbart, sich hierbei zu unterstützen. Hier wird nicht nur verwaltet – hier wird gestaltet. Das ist genau der Geist, den wir in Hessen fördern wollen.
Das gilt auch für die Demokratieförderung: Die DEXT-Fachstelle des Landkreises Schwalm-Eder unterstützt seit 2020 Bürger in ihrem Engagement für die Demokratie, ist erste Anlaufstelle für Hilfesuchende, stellt bei Bedarf den Kontakt zu Beratungsstellen her oder führt Informationsveranstaltungen durch. Damit bietet die DEXT-Fachstelle in Homberg Efze ein sehr niedrigschwelliges und flexibles Hilfsangebot sowohl für Kommunen und Organisationen, als auch für Bürger. So leistet die regionale DEXT-Fachstelle einen wichtigen Beitrag für starke demokratische Strukturen vor Ort und die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie. Ich freue mich, dass der Landkreis auch in Zukunft ein starkes Signal für unsere Demokratie setzen kann. Gerne unterstützt das Land auch in den kommenden drei Jahren die Präventionsarbeit im Schwalm-Eder-Kreis.“
Feuerwehr Homberg (Efze): Einsatz für Sicherheit und Gemeinschaft
Die Feuerwehrleistung ist beachtlich: 395 aktive Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen leisten in 17 Stadtteilfeuerwehren einen vorbildlichen Dienst rund um die Uhr das ganze Jahr über zum Wohle der Gemeinschaft. Mit jeweils 12 Kinder- und Jugendgruppen, die insgesamt 257 junge Mitglieder umfassen, engagieren sich 187 Mitglieder in der Ehren- und Altersabteilung. Ihre Aufgaben reichen von Brandbekämpfung über technische Hilfeleistungen bis hin zu Katastrophenschutz, Umwelteinsätzen und Dienste für die Nachbarkommunen.
Des Weiteren setzt die Feuerwehr Homberg auf gezielte Brandschutzerziehung und wird im Schwalm-Eder-Kreis von einem eigenen Brandschutzerziehungskoordinator unterstützt. Besonders hervorzuheben sind die mehrfachen Auszeichnungen im Landkreis, bei denen innovative Konzepte gewürdigt wurden. Zwölf Feuerwehren im Landkreis wurden bisher als „Feuerwehr des Monats“ ausgezeichnet, darunter beispielsweise Neuental (2008) für die Einführung der ersten Brandschutzerziehung, Niedenstein (2015) für den Imagefilm „Nichts schlägt einen Feuerwehrmann“, Frielendorf (2017) für den Zusammenschluss der Jugendfeuerwehr und des JRK sowie Seigertshausen (2018) für ein Minifeuerwehrauto für die Kinderfeuerwehr. Diese Auszeichnungen unterstreichen das Engagement und die Innovationskraft der Feuerwehren im Landkreis.
Den Brandschutz in Homberg (Efze) im Schwalm-Eder-Kreis hat die Hessische Landesregierung in Jahren 2020 bis 2025 mit einem Gesamtvolumen von knapp 370.000 gefördert. Der Landkreis Schwalm-Eder hat von der Landesförderung profitiert: In den vergangenen zwei Jahren wurden insgesamt 18 Fahrzeuge und neun bauliche Maßnahmen mit einer Gesamthöhe von über 2.3 Millionen Euro gefördert. Alleine im vergangenen Jahr wurden insgesamt 11 Fahrzeuge und eine bauliche Maßnahme mit einer Gesamthöhe von rund 980.000 Euro gefördert.
Zum Sofortprogramm „Sicherheit bei Veranstaltungen“
Mit dem Erlass vom 14. Mai zur „Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden und kommunalen Ordnungsbehörden bei der Gewährleistung der Sicherheit bei Veranstaltungen“ wurden Handlungsunsicherheiten beseitigt und vernünftige und angemessene Abwägungen vor Ort unterstützt.
In dem Erlass werden unter anderem folgende Punkte geregelt:
- Es gilt, mit Pragmatismus und Augenmaß gemeinsam Sicherheitsmaßnahmen zu definieren, die der entsprechenden Gefährdungslagebewertung Rechnung tragen und angemessen sowie umsetzbar sind.
- Bei kleineren Veranstaltungen können die Sicherheitsvorkehrungen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgend auf ein unabdingbar erforderliches Maß beschränkt werden.
- Es ist weder realistisch noch notwendig, jede Veranstaltung umfassend mittels Zufahrtschutz zu schützen. Gerade bei Umzügen mit vielen Zufahrtsmöglichkeiten ist ein lückenloser Schutz faktisch nicht umsetzbar. Das verbleibende Risiko ist dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen. Insbesondere kleinere Feste oder Umzüge mit weniger als 5.000 Personen können, sofern keine konkreten Hinweise auf eine Gefährdung vorliegen, in der Regel ohne Zufahrtschutz stattfinden.