Innenminister Poseck übergibt IKZ-Förderbescheid an Bürgermeisterin Beatrice Schenk-Motzko. Ebenfalls anwesend Sebastian Sommer, MdL und Dieter Fritz, Erster Stadtrat der Stadt Usingen

Förderbescheid in Höhe von 50.000 Euro zur Zusammenarbeit im Bereich Auftrags- und Vergabewesen

„Durch die Bündelung des Auftrags- und Vergabewesens der Kommunen Königstein und Usingen werden Arbeitsprozesse optimiert und eine höhere Qualität erzielt.“

Roman Poseck Innenminister

Wiesbaden/Königstein. Kommunalminister Roman Poseck hat der Bürgermeisterin von Königstein, Beatrice Schenk-Motzko, einen Zuwendungsbescheid aus dem Förderprogramm „Interkommunale Zusammenarbeit“ in Höhe von 50.000 Euro zur Förderung einer Zusammenarbeit mit Usingen im Bereich des Auftrags- und Vergabewesens überreicht. Die Städte Königstein und Usingen haben auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung eine Zusammenarbeit im Bereich des Auftrags- und Vergabewesens zum 1. Mai 2025 beschlossen. Bislang erfolgten die Vergaben bei der Stadt Königstein dezentral in den jeweiligen Ämtern und Stadtwerken, zukünftig sollen die Vergabeprozesse zentralisiert werden, um den hohen fachlichen Anforderungen im komplexen Vergaberecht effektiver zu entsprechen.

Kommunalminister Roman Poseck führte dazu aus: „Das Zusammengehen von Kommunen bei der Aufgabenerledigung erfordert stets auch eine gute Portion Mut, denn die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Die beiden Stadtverordnetenversammlungen von Königstein und Usingen zeigen mit ihrem Beschluss, im Auftrags- und Vergabewesen zusammenzuarbeiten, Treffsicherheit und Weitblick. So werden öffentliche Aufträge und Vergaben für beide Städte von einer Vergabestelle bei der Stadt Königstein bearbeitet. In Königstein gibt es für diese Aufgaben, die einer hohen fachlichen Spezialisierung bedürfen, sehr kompetentes Personal. Durch die Bündelung des Auftrags- und Vergabewesens beider Städte an einer Stelle werden Arbeitsprozesse optimiert und eine höhere Qualität erzielt. Darüber hinaus erzielen Königstein und Usingen mit der Kooperation Synergieeffekte durch einen effektiveren Personaleinsatz und die Einsparungen bei Infrastruktur und Räumlichkeiten. So können jährlich mehr als 40.000 Euro an Sach- und Personalkosten eingespart werden. Dies schafft in Zeiten angespannter öffentlicher Haushalte Spielräume für andere Vorhaben oder Projekte. Für dieses Idealbeispiel einer interkommunalen Zusammenarbeit wünsche ich Königstein und Usingen alles Gute und viele Erfolg.“

Zu den vielfältigen Aufgaben der zentralen Ausschreibungs- und Submissionsstelle, die nunmehr die Stadt Königstein im Taunus für die Stadt Usingen durchführt, gehören beispielsweise die vergaberechtliche Abstimmung vor, während und nach dem Vergabeverfahren, die Veröffentlichung von Ausschreibungen und Vergabebekanntmachungen auf den erforderlichen Plattformen oder auch die Durchführung von Submissionsterminen.

Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit: Land fördert Synergien

Die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in Hessen ist eine Erfolgsgeschichte. Im Jahr 2004 wurde die erste „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Die Hessische Landesregierung hat seitdem das Förderprogramm deutlich erweitert. Die Zahl der Aufgabenbereiche und der Kreis der Antragsteller wurden mit jeder neuen Auflage erweitert. Heute sind nahezu alle Aufgabenbereiche von der IKZ-Förderrichtlinie umfasst und alle Kommunen können Förderanträge stellen. Seit dem Jahr 2008 konnten rund 550 Projekte mit einer Gesamtsumme von mehr als 38 Millionen Euro gefördert werden, an denen 2.578 Gemeinden, Städte und Landkreise beteiligt sind (Mehrfachzählung = Kommunen mit mehreren IKZ-Projekten). Auch im Jahr 2025 konnten bereits 19 Kooperationen mit rund 1,5 Millionen Euro gefördert werden.

Die Art und Form der IKZ-Kooperationen betreffen seit jeher verschiedene kommunale Aufgabenbereiche und haben meist Vorbildcharakter für andere Kommunen. So kooperieren immer mehr Kommunen bei der Beschaffung und Wartung von Feuerwehrtechnik, halten gemeinsame Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirke vor oder arbeiten beispielsweise bei der Abfallentsorgung oder in der Finanz- und Bauverwaltung zusammen. Die Digitalisierung und damit verbundene Aufgaben wie Datenschutz und Cybersicherheit eröffnen ein weiteres Feld der Zusammenarbeit von Kommunen in Hessen. Ebenso werden Kooperationen von Kommunen zur Durchführung von Veranstaltungen gefördert.

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